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Landowsky

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Bankenskandal: Landowsky bestreitet Schuldvorwurf

Klaus-Rüdiger Landowsky hat im wohl letzten Prozess um den Berliner Bankenskandal überraschend zu den Vorwürfen der Untreue Stellung genommen. Es liege keine "Pflichtverletzung" vor.

Überraschend hat sich am Donnerstag im Bankenprozess der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende und Ex-Chef der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, mit einer persönlichen Stellungnahme zu den Untreuevorwürfen der Staatsanwaltschaft zu Wort gemeldet. In seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied der Immobiliendienstleistungstochter IBG der früheren Bankgesellschaft habe er sich im Zusammenhang mit der Ausreichung langfristiger Mietausfallgarantien bei zwei Immobilienfonds keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht. Die Auffassung der Anklage, wonach der IBG aus diesen Mietgarantien bereits nach nur drei Jahren ein Schaden von 58 Millionen Euro entstanden sei, sei nicht haltbar. Weder der IBG noch den Fondszeichnern noch dem Land Berlin sei aus diesen Fonds ein Schaden entstanden.

Der ehemalige Vorstandschef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, und Ex-IBG-Chef Manfred Schoeps hätten im Prozess bereits umfassend und beweisfähig dargelegt, dass das Fondsgeschäft der IBG spätestens ab 1996 maßgeblich zu den Erträgen des Bankkonzerns beigetragen habe. Landowsky: „Mit Beiträgen von jährlich 500 bis 600 Millionen Mark war die IBG der wichtigste Ertragsbringer des Konzerns.“ Dies habe auch der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses in seinem Abschlussbericht dargelegt und dokumentiert. Er wundere sich, so Landowsky in der für seine Verhältnisse extrem zurückhaltend vorgetragenen Einlassung, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage dieses Dokument völlig außer Acht gelassen habe.

Wie schon vor ihm Rupf und Schoeps verwies auch Landowsky darauf, dass die damalige Fondskonzeption mitsamt den Mietgarantien allen Gremien bekannt gewesen und von diesen auch abgesegnet worden sei. Das gelte auch für die Gewährträgerversammlung der Landesbank LBB, „in der immerhin die halbe Landesregierung vertreten war“. Auch die Staatsaufsicht sei stets unterrichtet gewesen, doch habe es weder seitens der damaligen Bundesanstalt für das Kreditwesen noch aus der Landeszentralbank Interventionen zu den einzelnen Fonds gegeben. Hätten diese Aufsichtsinstanzen Bedenken angemeldet, wäre dem sofort Rechnung getragen worden.

Auch die mitangeklagten Ex-Vorstandsmitglieder der Landesbank, Ulf Decken und Jochem Zeelen, wiesen den Vorwurf der Pflichtverletzung entschieden zurück. Decken stellte zudem klar, dass die damalige Entscheidung, die IBG-Fonds nicht mehr unter der Marke „LBB“ herauszubringen, keinesfalls auf zu hohe Risiken zurückzuführen sei, wie es die Staatsanwaltschaft vermute. Vielmehr hätten nach Gründung der Bankgesellschaft als privates Institut mit der öffentlich-rechtlichen Teilbank LBB die Sparkassen auf der Veränderung des Markenauftritts bestanden. Zeelen erklärte, dass die Fondsstrategie der LBB in den Anfängen wesentlich von Ex-Bankchef Hubertus Moser vorangetrieben worden sei. Und zwar unter der Devise: „Wenn es Brei regnet, muss man den Löffel raushalten.“ Ewald B. Schulte

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