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RBB: Landowsky muss wieder vor Gericht

© Axel Schmidt (ddp)

Bankenskandal: Prozess-Marathon für Landowsky

Der ehemalige Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky dürfte im kommenden Jahr viel Zeit auf der Anklagebank verbringen: Ein zweites Bankenverfahren gegen ihn soll im Frühjahr eröffnet werden. Außerdem steht noch eine Entscheidung des BGH aus – und eventuell noch ein dritter Prozess

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Immobiliengeschäfte, die den Berliner Bankenskandal auslösten und den Steuerzahler einige Milliarden Euro kosten, werden ab Frühjahr 2009 juristisch untersucht. Dann startet das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs der schweren Untreue gegen den früheren CDU-Fraktions- und Bankenchef Klaus Landowsky und elf weitere Ex-Manager.

Es geht um schwere Untreue

Eine Sprecherin des Gerichts bezeichnete das bevorstehende Strafverfahren als „sehr schwerwiegend und voraussichtlich langwierig“. Der Sachverhalt sei außerordentlich komplex, und es müssten im Zusammenhang mit dem Untreuevorwurf schwierige zivilrechtliche Probleme geklärt werden. Das erkläre auch die lange Prüfung der Anklageschrift, die schon im Dezember 2005 von der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht wurde.

Aber jetzt hat die 26. Große Strafkammer des Landgerichts das Verfahren eröffnet. Das bedeutet: Es besteht ein hinreichender Tatverdacht, der nach Einschätzung des Gerichts eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch. Der 66-jährige Landowsky wurde bereits im März 2007 wegen der Vergabe eines Großkredits an die Immobilienfirma Aubis zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Auch drei andere Vorstände der Berlin Hyp, einer Tochter der landeseigenen Bankgesellschaft, erhielten Bewährungsstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Vor dem Bundesgerichtshof läuft ein Revisionsverfahren. Wann darüber entschieden wird, ist immer noch offen, wie eine BGH-Sprecherin gestern bestätigte.

BGH und Kammergericht müssen entscheiden

Ein drittes Verfahren ist beim Kammergericht Berlin anhängig. Dabei geht es um den Vorwurf der Bilanzfälschung, weil die Immobilientochter der Bankgesellschaft (IBG) 1998/99 hohe Verluste kaschiert haben soll. Zwar lehnte das Landgericht die Eröffnung dieses Verfahrens im April 2008 ab, doch das Kammergericht prüft seitdem eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Im schlimmsten Falle für Landowsky wird auch dieses Verfahren noch eröffnet.

Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann, der den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre leitete, lobte gestern die Ermittlungsbehörden. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hätten bei der Aufklärung des Skandals „ganze Arbeit geleistet“ und die wesentlichen Tatkomplexe zur Anklage gebracht. Ulrich Zawatka-Gerlach

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