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Bekanntgabe: Senatoren müssen Nebenjobs ab 2009 offenlegen

Die rot-rote Koalition unterstützt den Antrag der Grünen, dass Senatoren in Zukunft sowohl Nebeneinkünfte als auch Vergütungen anzugeben haben. Ausgenommen von der Offenlegung sind vorerst Staatssekretäre, außer das Beamtenrecht wird geändert.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat muss ab 2009 alle Nebentätigkeiten seiner Mitglieder vollständig und regelmäßig offenlegen. Und zwar einschließlich der Vergütungen, soweit es nicht um ehrenamtliche Funktionen geht. SPD und Linke wollen am 10. November im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Koalition greift damit einen Vorschlag der Grünen auf.

In der Praxis soll das so funktionieren: Zu Beginn einer neuen Wahlperiode legt der Senat, sobald alle Posten verteilt sind, dem Abgeordnetenhaus eine Liste sämtlicher Nebenbeschäftigungen der Senatoren vor. Sobald sich etwas ändert, wird das Parlament ebenfalls informiert. Zwar ist der Senat bereits heute verpflichtet, jede Ausnahmegenehmigung für einen Aufsichtsrats-, Kuratoriums- oder Stiftungsratsjob einzeln zu veröffentlichen. Aber es fehlt die Übersicht – auch über die Höhe der Vergütungen .

Gelegentlich hakte die Opposition nach. Zuletzt teilte der Senat im April auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Lisa Paus mit, in welchen Gremien die Senatsmitglieder und Staatssekretäre sitzen. Zum Beispiel ist der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft, er leitet fünf Stiftungsräte und das Kuratorium „300 Jahre Wissenschaftsstadt Berlin“. Insgesamt nimmt Wowereit etwa 20 Nebentätigkeiten wahr.

An der Spitze der Bewegung steht aber der Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), der Mitglied in über 40 Aufsichts- und Verwaltungsräten, Gewährträgerversammlungen, Stiftungsräten, Ausschüssen, Kuratorien und Kommissionen ist. Auffällig ist Sarrazins Engagement im Wissenschafts- und Kulturbereich, neben der Kontrolle von Landesunternehmen.

Bereichern können sich die Regierungsmitglieder an den Nebentätigkeiten aber nicht, denn sie müssen alle Vergütungen oberhalb einer Pauschale von 6135,50 Euro brutto jährlich an den Landeshaushalt abführen. Nach Auskunft der Innenverwaltung wurde dieser Betrag 2007 nur in zwei Fällen überschritten. Neuere Zahlen liegen nicht vor.

Den Grünen geht es mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz auch weniger ums Geld, sondern um die Qualität der Regierungsarbeit. Wenn die Zahl der Nebenjobs zweistellig werde, dann leide darunter die eigentliche Aufgabe des Senatsmitglieds oder Staatssekretärs. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, über die Höhe der Bezüge, zeitliche Inanspruchnahmen und die mit der Nebentätigkeit „verbundenen Interessenlagen“ informiert zu werden, steht in der Begründung des Parlamentsantrags.

Rot-Rot will den Grünen-Antrag nun unterstützen. Allerdings nur bezogen auf Senatoren. Bei den Staatssekretären sieht vor allem die SPD beamtenrechtliche Probleme. Lisa Paus hat dafür kein Verständnis. „Dann müssen wir eben das Beamtenrecht ändern.“

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