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Berliner Bankenprozess: Landowsky und Co. müssen selber zahlen

Im Berliner Bankenprozess hat die Rechtschutzversicherung HDI-Gerling ihre Zahlung für die angeklagten Ex-Vorstände eingestellt. Diese müssen nun ihre Verteidigungskosten selbst aufbringen. Davon betroffen ist der ehemalige Chef der BerlinHyp, Klaus Landowsky.

Die Rechtsschutzversicherung HDI-Gerling hat nach Informationen des Tagesspiegels am Sonntag ihre Zahlungen zugunsten der angeklagten Ex-Vorstände der früheren Berliner Bankgesellschaft gestoppt. Das geht aus einem Schreiben der Versicherung an die beteiligten Anwälte hervor. Davon betroffen ist unter anderem der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus und Ex-Chef der BerlinHyp, Klaus Landowsky. Wie der Tagesspiegel am Sonntag weiter berichtet, hatte die HDI-Gerling Rechtsschutz Schadenregulierungs-GmbH zum Prozessauftakt am 29. Juni den Anwälten mitgeteilt, dass sie mit Wirkung vom 18. Juni "keine weiteren Leistungen" aus dem seinerzeit von der IBG für ihre Führungskräfte abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mehr gewähre. Dies sollten die Anwälte ihren Mandanten entsprechend mitteilen.

Auf die betroffenen Bankmanager könnten damit Prozesskosten von bis zu 20000 Euro im Monat zukommen. Ursprünglich lag eine Deckungszusage der Versicherung für das laufende Verfahren vor, nach Informationen des Tagesspiels am Sonntag wurden auch bereits Zahlungen geleistet. HDI Gerling beruft sich in dem Schreiben darauf, dass "die Zustimmung der Versicherungsnehmerin bzw. deren Nachfolgerin zur weiteren Rechtsschutzgewährung" nicht mehr vorliege. Rechtsnachfolgerin der früheren IBG ist die Berliner Immobilien-Holding (BIH), die für das Land Berlin die Fonds- und Immobilien-Restbestände der einstigen Bankgesellschaft verwaltet. Dort heißt es, es sei bisher noch keine Entscheidung zum Rechtsschutz der Ex-Banker getroffen worden. Lediglich bei "zwei oder drei Neuanfragen" von mitangeklagten Mitgliedern der ehemaligen IBG-Geschäftsführung habe man der Gewährung von Rechtsschutzleistungen nicht zugestimmt. Die BIH ist der Finanzverwaltung des Landes Berlin zugeordnet. Die Finanzverwaltung bestreitet eine Einflussnahme auf die Gewährung der Versicherungsleistungen. Sie sei zu keinem Zeitpunkt mit diesem Vorgang befasst gewesen. (TSO)

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