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Berliner Landgericht: Auflösung der WASG unzulässig?

Das Berliner Landgericht hat offenbar kurz vor der Fusion der Bundesparteien von Linkspartei und Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit eine Auflösung des Berliner Landesverbandes der Wahlalternative untersagt.

Kurz vor der Fusion der Bundesparteien von Linkspartei und Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) hat das Landgericht Berlin offenbar eine Auflösung des Berliner Landesverbandes der Wahlalternative untersagt. Wie Mitglieder des Landesverbands in einer Erklärung mitteilten, ordneten die Richter per einstweiliger Verfügung an, bestimmte Maßnahmen zur Abwicklung des Berliner WASG-Landesverbands zu unterlassen. Insbesondere dürften Konten und andere Vermögensgegenstände vorerst nicht auf die Linkspartei/PDS übertragen werden. Von Seiten des Gerichts war zunächst keine Bestätigung der Entscheidung zu erhalten.

Die Verfügung gilt der WASG Berlin zufolge so lange, bis der Landesverband durch einen satzungsgemäßen Beschluss eines Landesparteitages in Verbindung mit einer anschließenden Urabstimmung aufgelöst wird oder mit einer anderen Partei verschmilzt. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag von Ulrike Kölver, Mitglied des WASG-Landesvorstands, erlassen.

Keine Fusion in Berlin

Da es im Land Berlin keine Fusion zwischen Linkspartei und WASG gegeben habe, bestehe der WASG-Landesverband weiter, heißt es in der Erklärung. Darin werden auch alle Berliner WASG-Mitglieder aufgerufen, gegenüber dem Bundesvorstand der Partei "schnellstens die kollektive Übernahme durch die Partei Die Linke abzulehnen".

Linkspartei und WASG hielten am Freitag jeweils die letzten Parteitage ihrer Geschichte ab. Um Mitternacht sollte der Verschmelzungsvertrag in Kraft treten, dann hören die alten Parteien auf zu existieren. Am Samstag kommt der Gründungsparteitag der neuen Linken zusammen, auf dem auch die Führungsgremien gewählt werden. (mit ddp)

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