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BGH-Urteil: Landowsky ist "tief betroffen"

Der frühere Chef der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, ist „tief betroffen“, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom 21. März 2007 als unbegründet verworfen hat.

„Ich habe ein anderes Ergebnis erwartet.“ Damals wurde der Ex-Fraktionschef der Berliner CDU wegen Untreue bei einer millionenschweren Kreditvergabe an die Firma Aubis zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Vier weitere Banker erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen auf Bewährung. Auch deren Revision blieb erfolglos.

Der BGH begründete seinen Beschluss damit, dass die angeklagten Bankvorstände „zu einem Zeitpunkt, als dies wirtschaftlich noch vertretbar war, unter Vernachlässigung erkannter deutlicher Risiken und Negierung vielfältiger Warnungen pflichtwidrig die Kreditgewährung fortsetzten, anstatt pflichtgemäß das Engagement durch Verweigerung weiterer Kredite zu begrenzen“.

Allerdings hält der Bundesgerichtshof die Schadensbestimmung durch das Landgericht für „prinzipiell durchgreifend bedenklich“. Im Ergebnis habe sich dies aber nicht zum Nachteil der Angeklagten ausgewirkt. Die Manager der Berlin Hyp seien mit der Kreditgewährung ein „allzu weitgehendes Risiko“ eingegangen. Dies habe zu einer „tatbestandsrelevanten Vermögensgefährdung“ geführt. Der Umstand, dass eigennützige und sonstige sachfremde Motive nicht festzustellen seien, ändere nichts am bedingten Untreuevorsatz. Sein Rechtsanwalt halte diese BGH-Entscheidung für „verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Lan dowsky dem Tagesspiegel. za

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