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Bordell

© Caro

Bordelle: Streit ums Geschäft mit der Lust

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus will das Verbot für Bordelle in Wohngebieten lockern – zum Verdruss der CDU. Auch über das umstrittene Schöneberger Großbordell soll bald entschieden werden.

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat vor, das Verbot von Bordellen in Wohngebieten zu lockern. Für Betriebe, die bestimmte Kriterien erfüllten, könne das Baurecht geändert werden, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Christian Gaebler. „Es ist aber sehr kompliziert, weil das Baurecht zum Teil Bundesrecht ist.“ Eventuell sei eine Initiative auf Bundesebene nötig. Außerdem müsse noch darüber beraten werden, unter welchen Umständen ein Betrieb als „verträglich“ einzustufen sei.

Anlass der Aktion ist die Tatsache, dass Bezirksbauämter verstärkt gegen sogenannte Wohnungsbordelle vorgehen. Der Tempelhof-Schöneberger Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) sagte während der jüngsten Bezirksverordnetenversammlung, der Bezirk habe auf eine stadtweite Regelung gehofft und Verfahren gegen fünf Betriebe unterbrochen; diese würden nun aber fortgesetzt, weil sich der Senat für nicht zuständig erklärt habe. Mit baldigen Schließungen rechnet Krömer jedoch nicht. Er nimmt an, dass die Betroffenen vor Gericht ziehen werden.

Zuvor hatte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) bereits einige Verfahren eingeleitet. Ein als „Edelbordell“ bekannter Club am Olympiastadion einigte sich mit dem Bezirk darauf, den Betrieb im Frühjahr 2011 einzustellen. In mindestens fünf anderen Fällen wehren sich Betreiber mit juristischen Mitteln. Laut Sozialstadträtin Martina Schmiedhofer (Grüne) wurde mit Gröhler vor kurzem „verwaltungsintern ein Moratorium vereinbart“. Das Bauamt solle bis zu einem anstehenden Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht keine Untersagungen aussprechen.

Die rot-grüne BVV-Mehrheit in der City-West lehnt Gröhlers Vorgehen ab, doch laut Bürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) können BVV-Beschlüsse „nicht die Rechtslage ändern“. Denn nach der geltenden Rechtsprechung sind Bordelle in reinen Wohngebieten unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob sich Nachbarn im Einzelfall gestört fühlen.

„Wir müssen gegen diese Bordelle vorgehen, wenn wir von ihnen Kenntnis erhalten“, sagt Gröhler. Ausgerechnet das Prostitutionsgesetz von 2002, das die Sittenwidrigkeit aufhob und Huren den Anspruch auf Entgelt zusicherte, führte laut Gröhler und Krömer zu der Entwicklung. Früher waren viele Betriebe den Bauämtern nicht als Bordell, sondern als Gaststätte oder Nachtbar gemeldet.

Über das umstrittene geplante Großbordell an der Potsdamer / Ecke Kurfürstenstraße entscheidet das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Dezember. Der Standort liegt im Gewerbegebiet. Anwohner und Geschäftsleute haben sich zu einer Bürgerinitiative gegen das Projekt zusammengefunden.

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