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Bread & Butter: CDU verklagt den Senat

Die CDU-Haushälter Florian Graf und Uwe Goetze haben jetzt Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht, weil sie den Mietvertrag der Modemesse Bread & Butter mit dem Land Berlin und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für das Flughafengebäude in Tempelhof einsehen wollen. Die zuständige Finanzverwaltung des Senats lehnt dies ab.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die CDU-Abgeordneten wollen wissen, wie hoch die Miete ist und welche Nebenabreden getroffen wurden und deshalb die Unterlagen sehen.

Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich erst 2010 entscheiden, aber das Urteil könnte auch für künftige Streitigkeiten zwischen Abgeordnetenhaus und Senat bedeutsam werden. Denn die Klage wirft die Frage auf: Welche Kontrollrechte hat das Parlament gegenüber der Regierung? In Sachen Bread & Butter wurden dem Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses nur „Eckpunkte“ des Mietvertrages und der vereinbarten Zusammenarbeit mit der Modemesse vorgelegt. Die Einsicht in die Originalpapiere lehnte die Finanzverwaltung ab, „da private und auch öffentliche Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern“.

Dagegen verweisen die Kläger auf die – in der Verfassung garantierte – „herausgehobene Kontrollbefugnis“ jedes Abgeordneten. Deren Akteneinsichtsrecht sei ein Ausgleich für die starke Stellung der Regierung. Dies dürfe nur verweigert werden, wenn „überwiegende“ öffentliche oder private Interessen die Geheimhaltung zwingend erforderten. Zwar sei der „Kernbereich exekutiver Verantwortung“ laut Bundesverfassungsgericht vor der parlamentarischen Ausforschung geschützt, aber das gelte für laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen. Hier handele es sich aber um einen abgeschlossenen Vorgang, nämlich einen rechtsgültigen Mietvertrag.

Die Einsicht in einen solchen Vertrag, sagen die CDU-Abgeordneten, beeinträchtige die Funktionsfähigkeit der Regierung nicht. Sie bezweifeln, dass es in diesem Fall ein „objektiv schutzwürdiges Interesse“ an der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gibt. Der umstrittene Mietvertrag für die Nutzung des Flughafengebäudes sei ein „Schlüsselgeschäft“, mit dem die Weichen für weitere Nutzungen gestellt würden. Dies sei vermögens- und haushaltsrelevant und müsse deshalb der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Ulrich Zawatka-Gerlach

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