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Bürokratieabbau: Zügig vergeben

Der Senat will weniger Bürokratie bei Landesaufträgen. Bis 2011 gilt: Bauprojekte werden schneller realisiert.

Von Sabine Beikler

Der Senat will schneller und unbürokratischer öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergeben. Seit Dienstag gelten neue Vergaberichtlinien, durch die „Baumaßnahmen schneller durchgeführt werden können“, sagte gestern Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Die neuen Vergaberichtlinien gelten allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2010. Die Bundesregierung hatte anlässlich des Konjunkturprogramms für die Länder zur Auflage gemacht, das Vergaberecht zu vereinfachen, um die geplanten Investitionen bis zum Ablauf des Programms Ende 2010 schnell zu realisieren.

Das Konjunkturprogramm für Berlin umfasst – bei einem Eigenanteil von 158 Millionen Euro – insgesamt 632 Millionen Euro. Die vereinfachten Vergabeverfahren sollen aber nicht nur für daraus finanzierte Baumaßnahmen gelten, sondern auch für Aufträge außerhalb des Konjunkturpakets wie zum Beispiel für das landesweite Schul- und Sportstättensanierungsprogramm. „Wir wollen spürbare Effekte auf dem Arbeitsmarkt sehen und so zusätzliche Beschäftigung ermöglichen“, sagte Junge-Reyer. Das sei ihr in Gesprächen mit der Bauwirtschaft zugesichert worden.

Um Aufträge schneller zu vergeben, werden Wertgrenzen für Ausschreibungen und Vergaben angehoben und so Fristen verkürzt. Muss nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden, werde das Verfahren von mehr als 50 Tagen auf circa 15 Tage verkürzt, sagte Junge- Reyer. Für beschränkte Ausschreibungen, bei denen in der Regel die Unterlagen fünf bis acht Bewerbern zugesandt werden, wird der Auftragswert von bisher 100 000 auf eine Million Euro angehoben. Bei freihändigen Vergaben, bei denen bis zu drei Firmen angeschrieben werden, die schon ein Auswahlverfahren in den Bezirken durchlaufen haben, wird der Auftragswert von 5000 auf 100 000 Euro angehoben. Mit der Anhebung dieser Schwellenwerte folgt der Senat genau den Vorgaben des Bundes. Nach wie vor gilt aber, dass Baumaßnahmen von mehr als fünf Millionen Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Um mögliche Korruption durch eine vereinfachte Vergabe zu verhindern, weist Junge-Reyer auf „transparente Verfahren“ hin. Das heißt: Die infrage kommenden Firmen müssen im Unternehmer- und Leistungsverzeichnis, das den Behörden vorliegt, registriert sein. Darin werden nur Fachfirmen aufgenommen, die bisher nicht negativ wie durch Schwarzarbeit oder Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgefallen sind. Junge-Reyer sagte, dass eine „Häufung von Vergaben an eine Firma auch auffallen wird“. Überwiegend sollen Baufirmen aus der Region in den Genuss von Aufträgen kommen, da sie in dem entsprechenden Verzeichnis auch gelistet sind. Sabine Beikler

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