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Debatte um Kita-Pflicht: Senator Zöllner will keine Vorschulen

Die von Neuköllns Bürgermeister Buschkowsky angestoßene Debatte um eine Kita-Pflicht in Problemkiezen stößt bei Juristen auf Ablehnung. Der Staat habe nicht das Recht, den Besuch der Einrichtungen anzuordnen.

Von Sabine Beikler

Kann der Staat Eltern zwingen, ihr Kind in die Kita zu geben? Und kann eine „Kita-Pflicht“ in Problemkiezen eingeführt werden, wie sie Neuköllns SPD-Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) fordert? Darin sind sich Juristen einig: Das Land kann keine „Kita-Pflicht“ in sozial schwachen Gebieten anordnen. „Das entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz“, sagt Christian Pestalozza, Verfassungsrechtler an der Freien Universität. Auch eine allgemeine Kita-Pflicht kann rechtlich nicht eingeführt werden, da im Artikel 6 des Grundgesetzes garantierte Elternrechte wie die Pflege und Erziehung der Kindes verankert sind. Mit einer Ausnahme: der Schulbesuch. „Grundgesetz und Landesverfassungen gehen davon aus, dass Schulpflicht und Elternrechte harmonisieren“, sagt Pestalozza.

Die Einführung eines verpflichtenden Kita-Besuchs gehe nur über eine zeitliche Vorverlagerung des Schulbesuchs. Aber Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) will keine Vorschulklassen einführen. Berlin habe mit dem Bildungsprogramm für Kindertagesstätten ein Instrument zur Förderung im vorschulischen Bereich geschaffen. „Mit der zusätzlichen verpflichtenden Sprachförderung erreichen wir über 99 Prozent der Kinder im vorschulischen Alter“, sagt Martin Sand, Sprecher der Bildungsverwaltung. Der Senat habe außerdem die Schulpflicht bereits vorgezogen. Im Dezember 2009 hätten die Bezirke ein Rundschreiben der Verwaltung erhalten, wonach „die Jugendämter bei Erkenntnissen über mangelnde Förderung von Kindern die Familiengerichte anrufen können, um einen Kitabesuch verpflichtend zu machen“. Derzeit liegen keine Anträge vor.

Die Senatsbildungsverwaltung verweist auf die „höhere Verbindlichkeit“ des Kita-Besuchs durch das Gesetz zur Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter. Für Kinder, bei denen beim Sprachtest ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ist die Sprachförderung in der Kita Pflicht. „In Folge des Sprachtests haben sich 20 Prozent der Eltern der zu testenden Kinder, die noch nicht in einer Kita waren, freiwillig für einen Kitabesuch entschieden. Jedes vierte der getesteten Kinder wurden zu einem Kitabesuch mit Sprachförderung verpflichtet. Das zeigt, dass wir mit diesen Instrumenten und den beitragsfreien Kitajahren auf einem guten Weg sind, alle Kinder in die Kita zu holen“, sagte der Sprecher. Eine „Kita-Pflicht“ sei aber ausgeschlossen.

Der Kinderschutzbund lehnt ebenso wie die Opposition den verpflichtenden Kita-Besuch ab. „Wir brauchen vielmehr mehr Personal und ein besseres Angebot für die Frühförderung der unter Dreijährigen“, sagt Sabine Walther vom Berliner Kinderschutz-Landesverband. Es sei in Berlin sehr schwierig, einen Kita-Platz für Kinder bis zu drei Jahren zu erhalten.

Statt einer Kita-Pflicht schlägt die FDP die Einführung einer verbindlichen Start-Klasse vor der ersten Klasse an. In der Start-Klasse könnten die Kinder gezielt gefördert werden, damit sie bei Schulbeginn problemlos dem Unterricht folgen könnten, sagen die Abgeordneten Sebastian Czaja und Mieke Senftleben. Laut Verfassungsrechtler Pestalozza wäre das „rechtlich unproblematisch“, politisch aber nicht gewollt. Sabine Beikler

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