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Eilentscheid: Abstimmung über Tempelhof nicht verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde eines Bürgers gegen den Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof abgelehnt. Der Mann hatte eine Einschränkung seines Wahlrechts beklagt.

Der Volksentscheid am 27. April über die Zukunft des Verkehrsflughafens Tempelhof kann stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die Durchführung des Entscheids durch eine einstweilige Anordnung vorerst zu untersagen, wie das Gericht mitteilte.

Ein Bürger hatte beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinen Grundrechten und insbesondere seinem Wahlrecht verletzt sah. Der Mann hatte argumentiert, dass sein Wahlrecht durch den verfassungswidrigen Volksentscheid, der die Mehrheit der Parlamentarier "umdrehen" solle, faktisch entwertet werde. Zugleich hatte er beantragt, den Entscheid durch eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen.

Volksentscheid am 27. April

Die Verfassungsrichter erklärten in ihrer Eilentscheidung, es bestehe kein dringlicher Grund für eine Unterbrechung des Abstimmungsverfahrens. Dem Antragsteller drohten selbst im Falle des Erfolgs des Volksentscheids und dessen sich möglicherweise später ergebender Verfassungswidrigkeit keine schweren Nachteile, auch nicht in Bezug auf sein Recht zur Wahl des Abgeordnetenhauses. In der Hauptsache wird nach Gerichtsangaben zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

Beim ersten Volksentscheid in der Geschichte der Stadt sind am 27. April rund 2,44 Millionen Berliner abstimmungsberechtigt. Für einen erfolgreichen Volksentscheid muss eine Mehrheit von mindestens 611.000 wahlberechtigten Berlinern für den Weiterbetrieb des Flughafens stimmen. Für den Senat, der den defizitären Innenstadt-Flughafen Ende Oktober schließen will, ist das Plebiszit allerdings rechtlich nicht bindend. (stb/ddp)

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