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Experten: Senat: Externe Gutachter sparen mehr als sie kosten

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Einsatz externer Juristen und anderer Experten bei der Vorbereitung komplizierter Gesetze und anderer politischer Vorgänge verteidigt.

Dies hatte unter anderem die Opposition kritisiert, Hintergrund ist die Kontroverse um den Auftrag für einen Gesetzentwurf, den Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg an eine Kanzlei vergeben hatte.

Vorhaben wie der Verkauf der Landesbank Berlin im Jahr 2007 und die damit verbundene, vom Abgeordnetenhaus beschlossene Risikoabschirmung „sind nur mit der Hilfe hoch spezialisierter Juristen möglich“, sagte der Sprecher von Finanzsenator Ulrich Nußbaum, Daniel Abbou, dem Tagesspiegel. 4,8 Millionen Euro zahlte das Land damals nach eigenen Angaben an die international renommierte Anwaltskanzlei Freshfields, Bruckhaus & Deringer, den Finanzdienstleister UBS und an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat, damit diese den Verkauf an eine vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband vertretene Gesellschaft vorbereiten. Der Auftrag sei im EU-Amtsblatt ausgeschrieben worden.

Angesichts des Kaufpreises von rund 4,7 Milliarden Euro eine aus Senatssicht sinnvolle Investition: „Ohne diese Gutachten wäre der Verkauf schwierig zu bewerkstelligen gewesen“, sagt Abbou. Bei so komplizierten und seltenen Vorgängen sei es unvermeidlich, dass sich auch eine mit vielen eigenen, laut Abbou „sehr guten“ Juristen ausgerüstete Verwaltung externen Sachverstand hinzuholt.

Im Fall der Landesbank habe die Rechnung nicht einmal der Steuerzahler direkt bezahlt: Wie bei Privatisierungen üblich, seien die Gutachterkosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen worden, so dass sie vom Käufer bezahlt wurden. Dieser Vorgang sei allerdings einmalig, sagt Abbou. So habe die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr nicht Millionen, sondern lediglich gut 200 000 Euro für externe Gutachter ausgegeben, vor allem für Analysen zu Fondsstrukturen.

In der Opposition sieht man die Tatsache, dass – wie berichtet – externe Gutachter auch bei einfacheren Vorgängen engagiert werden und dafür aus dem Haushalt hunderttausende Euro erhalten, mit gemischten Gefühlen. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Einsatz externer Berater“, sagt Björn M. Jotzo, stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Abgeordnetenhaus. Aber der Senat solle dies auf Vorgänge wie den Bankverkauf beschränken, die nicht zu den alltäglichen Kernaufgaben der Landesregierung gehören. Wenn hingegen für Projekte wie ein neues Energiekonzept sechsstellige Summen an externe Gutachter fließen, geht das der FDP zu weit: „Bei Kernbereichen der Politik sollte die Verantwortung in den Händen des Landes bleiben.“

Kritik an kostspieligen Beraterverträgen hat gelegentlich auch der Landesrechnungshof geübt. Im aktuellen Bericht der Kontrollbehörde wird ein Fall besonders kritisiert, der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betrifft. Danach hat die zu der Verwaltung gehörende Verkehrslenkung Berlin (VLB) zwischen 2005 und 2007 ohne Ausschreibung eine private Betreibergesellschaft beauftragt, ein Büro zur Koordinierung von Straßenbaumaßnahmen zu eröffnen. Kosten: 530 000 Euro – viel Geld für eine Leistung, die nach Ansicht der Kontrolleure „nicht erforderlich war“, da es sich bei den Aufgaben um „Büro- und Verwaltungsaufgaben“ handelte, „die zu den originären Aufgaben der Verkehrslenkung gehören“. Die Verwaltung habe nicht ausreichend begründet, wieso sie dafür externe Fachleute bezahlen will. Die Senatsverwaltung kündigte daraufhin gegenüber dem Rechnungshof an, „vergaberechtliche Mängel im Dienstleistungsbereich zukünftig zu vermeiden“. Fazit der Haushaltsprüfer: „Es bleibt abzuwarten, wie sie dieses Vorhaben umsetzen wird.“ Lars von Törne

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