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FIlmreif: Spreedreieck-Affäre: Zeugen widersprechen sich

Im Untersuchungsausschuss um den Verkauf des Spreedreiecks am S-Bahnhof Friedrichstraße ist es gestern zu einer filmreifen Gegenüberstellung gekommen. Zwei Zeugen, höhere Verwaltungsbeamte, wurden gleichzeitig befragt und unter Eid gestellt, blieben aber bei ihren widersprüchlichen Aussagen.

Der Ausschuss soll klären, wer für das verfehlte Grundstücksgeschäft vom Dezember 2000 verantwortlich ist. Damals verkaufte das Land Berlin ein Filetgrundstück, ohne anzugeben, dass darunter ein Stück S-Bahntunnel liegt. Der Käufer, der Hamburger Investor Harm Müller-Spreer, pochte auf Schadensersatz. Das Land machte einen Millionenverlust.

Kurz vor dem Verkauf erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, demzufolge ein Tunnel nicht automatisch dem Besitzer des Grundstücks gehört, das darüber liegt. Ein ehemaliger Beamter des Landesamts für offene Vermögensfragen sagte nun, er habe den für Grundstücksverkäufe zuständigen Kollegen der Finanzverwaltung über dieses Urteil per Telefon informiert. Doch dieser kann sich an kein Telefonat erinnern.

SPD und Linke erklärten, beim damaligen Grundstücksverkauf habe es „schwere Versäumnisse und Mängel“ gegeben. Dafür trage der damalige Finanzsenator Peter Kurth (CDU) die Verantwortung. loy 

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