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Geplantes Gesetz: Klimaschutz: Mieter bleiben im Unklaren

Das geplante Berliner Klimaschutzgesetz droht zu scheitern. Der Senat will die Kosten für Mieter deckeln und hat deshalb eine eine Bundesratsinitiative gestartet - ohne Aussicht auf Erfolg.

Das geplante Berliner Klimaschutzgesetz, das unter anderem festlegen soll, wie Hausbesitzer den Ausstoß des Treibhausgases CO2 senken und wie Sanierungskosten auf Mieter umgelegt werden können, droht zu scheitern. Die Wahrscheinlichkeit, dass das im Senat umstrittene Gesetz der Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) vor der Abgeordnetenhauswahl 2011 verabschiedet wird, wird immer geringer, vor allem weil die für Berlin diskutierten Maßnahmen an die Bundesgesetzgebung gekoppelt sind. Da sich die Vorstellungen des Bundes in diesem Fall nicht mit den Berliner Vorhaben decken, „wird es für das Klimaschutzgesetz nicht leichter“, sagte Senatssprecher Richard Meng am Mittwoch vor Journalisten.

Aktuell wird das Problem an einer Bundesratsinitiative deutlich, die Berlin am Freitag einbringen will. Das „Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten“ soll für Vermieter enge Grenzen stecken, bis zu denen die Miete erhöht werden darf. Auch soll die Modernisierungsumlage von derzeit elf auf neun Prozent gesenkt werden, „um eine Akzeptanz von energetischen Modernisierungsmaßnahmen bei Mietern zu erhöhen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dass die Berliner Initiative im Bundesrat eine Mehrheit bekommt, ist nach jetzigem Stand allerdings so gut wie ausgeschlossen. Zugleich gilt die Berliner Gesetzesinitiative als eine der „Grundlagen“ des Klimaschutzgesetzes, sagt Senatssprecher Meng – einen direkten Zusammenhang zwischen dem erwarteten Scheitern der Bundesratsinitiative am Freitag und einer möglichen weiteren Verschiebung des Berliner Klimaschutzgesetzes will der Senat allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht sehen. Ob das Gesetz noch vor der Wahl in knapp elf Monaten kommt, sei „offen“, sagt Meng.

Ein anderes aus Berliner Sicht wichtiges Anliegen im Bundesrat ist das Energiekonzept des Bundes mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Berlin will dagegen stimmen und beim Bundesverfassungsgericht klagen, weil man anderer Meinung als der Bund ist, ob und welche Mehrheiten hier im Bundesrat nötig sind.

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