zum Hauptinhalt

Gesetz gegen Frust bei Frost: Winterdienst wird neu geregelt

Damit sich das Glättechaos vom Jahresbeginn nicht wiederholt, hat der Senat sich jetzt auf einen Gesetzesentwurf zur „nachhaltigen Verbesserung“ des Winterdienstes verständigt.

Das überarbeitete Straßenreinigungsgesetz soll nach dem Willen von Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) zum 1. November in Kraft treten. Extreme Bedingungen wie im vergangenen Winter seien aber auch künftig nur von öffentlichen und privaten Winterdiensten plus bürgerlichem Engagement zu bewältigen, sagte die Senatorin am Mittwoch.

Der Entwurf für das neue Gesetz sieht vor, dass solche Anlieger, die Schnee und Eis nicht selbst beseitigen können, verpflichtet werden, einen privaten Winterdienst zu beauftragen und dessen Arbeit zu kontrollieren. Andernfalls drohen 100 bis 10 000 Euro Bußgeld. Gleichzeitig können die Anlieger aber nicht mehr wie bisher ihre Verantwortung auf Dritte übertragen. Das bedeute, dass sich die Behörde bei Verstößen nun direkt an die Anlieger wenden könne, sagte die Senatorin. Die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) soll auf sechs Fußgängerzonen, elf öffentliche Plätze sowie Bus- und einige Straßenbahnhaltestellen ausgedehnt werden. Dem Land Berlin entstehen Lompscher zufolge durch die neuen Regelungen Mehrkosten in Höhe von rund drei Millionen Euro.

Während die Senatorin von „überschaubaren“ Mehrkosten für die Anlieger sprach, war beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) von einem „Schnellschuss“ die Rede, der die Mieter rund 25 Millionen Euro im Jahr kosten werde. Außerdem warnten BBU und Grüne wegen des straffen Zeitplans vor Chaos. ddp/obs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false