zum Hauptinhalt
Das soll es im nächsten Winter nicht mehr geben. Künftig sollen Berliner Gehwege auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt werden

© Thilo Rückeis

Glättebekämpfung: Beim nächsten Frost wird Winterdienst richtig teuer

Nach dem Glättechaos im vergangenen Jahr sollen im kommenden Winter Gehsteige komplett geräumt werden – das könnte die Kosten vervierfachen.

Von

Der letzte Winter war lang, wochenlang mussten die Berliner über Eisdecken schlittern. Damit sich das Glättechaos nicht wiederholt, hat der Senat am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur „nachhaltigen Verbesserung“ des Winterdienstes beschlossen. Bis November soll das Parlament das Gesetz verabschiedet haben, noch bis Jahresende soll es in Kraft treten. „Grundstückseigentümer sind künftig verpflichtet, Eisbildungen zu beseitigen“, sagte Michael Frahm, Sachgebietsleiter bei der Senatsverwaltung für Umwelt. Eine bloße „Bekämpfung“ mit Streusalz reiche nicht aus.

Gehwege sollen auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt werden, Grundstückseigentümer müssen die Durchführung der Räumungsarbeiten kontrollieren. Da jedoch einige Eigentümer bereits Verträge mit Winterdienstfirmen abgeschlossen haben, tritt die Regelung für die Mindestbreite erst zum Winter 2011/2012 in Kraft. Die bisher gültige Breite von einem Meter gilt bis dahin weiter. Die Verwaltung hofft, dass Winterdienste dennoch „auf freiwilliger Basis“ auf einer Breite von 1,50 Metern räumen.

Die Eisbeseitigung wird teuer werden, sagen Berliner Winterdienste. Sie ist nicht in der Räumpauschale inbegriffen, die die meisten Winterdienste anbieten. Horst Steffen, Geschäftsführer des Winterdienstes Best, erklärt das damit, dass man Eisbildung nicht voraussehen könne. Gehöre Eisbeseitigung zur Pauschale, würde ein so strenger Winter wie in diesem Jahr einen Räumdienst ruinieren. Denn Eis können die Männer vom Räumdienst nur per Handarbeit beseitigen – eine lohnintensive Dienstleistung. „Wenn das Gesetz kommt, müssen wir für unseren Service viel mehr nehmen“, sagt auch Sabine Apodace vom Winterdienst Schneebär. Wer der Räumpflicht aber nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro belangt werden.

Je nach Schärfe des Winters könnte die Rechnung des Winterdienstes vier Mal so hoch ausfallen wie bislang, schätzt Klaus Dieter Tschäpe, Geschäftsführer der Ruwe GmbH. In der Branche wird damit gerechnet, dass etwa die Räumung von 20 Metern Gehweg bei einem Winter wie dem vergangenen bis zu 1200 Euro kosten würde – statt bisher 360 Euro.

Tschäpe rät, sich früh für einen Räumdienst zu entscheiden. Auch nach den Erfahrungen des letzten Winters haben Haus- und Ladenbesitzer, Organisationen und Unternehmen bislang nur vereinzelt einen Dienst beauftragt. „Die meisten melden sich erst, wenn es zu schneien anfängt“, sagt Horst Steffen. Er begrüßt die Gesetzesnovelle, weil sie Verpflichtungen verbindlich festlegt. Michael Frahm von der Senatsumweltverwaltung rechnet damit, dass Kosten „nicht dramatisch“ steigen.

Ruwe-Chef Tschäpe sieht die Gesetzesnovelle kritisch: „Man kann doch nicht wegen eines einzigen Winters das Gesetz ändern.“ In Brandenburg, wo seine Firma auch räumt, seien die Menschen mit dem Winter deutlich gelassener umgegangen.

Zur Startseite