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Klare Worte für den Umgang der Berlinber Polizei mit sensiblen Handy-Daten: Alexander Dix kritisiert die Berliner Polizei.

© dpa

Handy-Überwachung in Berlin: Datenschützer kritisieren "gravierende Mängel"

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix kritisiert die Behörden, der Umfang der Handy-Überwachung sei viel zu groß. Innenstaatssekretär Krömer sagte, eine neue Anweisung für die Polizei sei bereits in Arbeit. Doch einigen Parteien geht das nicht weit genug.

Die Berliner Polizei hat bei Ermittlungen offenbar jahrelang zu leichtfertig Handydaten in großem Stil erfasst – und dabei rechtliche Vorgaben ignoriert. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisierte am Montag scharf den Umfang der Funkzellenabfragen (FZA) durch die Polizei. „Die Abfrage ist offensichtlich alltägliches Ermittlungsinstrument geworden.“ Dabei sehe das Gesetz vor, dass die FZA nur die „Ultima Ratio“ zu sein habe, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind. Die vorgeschriebene Prüfung auf Verhältnismäßigkeit sei „entweder unzureichend oder gar nicht erfolgt“, bemängelte Dix.

Der Datenschutzbeauftragte hatte 108 Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2009 bis 2011 ausgewertet und ist dabei auf eine Vielzahl „gravierende Mängel“ gestoßen. So wurden „Löschbestimmungen regelmäßig missachtet“ und Betroffene nicht über die Erhebung ihrer Mobilfunkdaten informiert. Dix regte an, die Betroffenen nachträglich noch zu informieren und alle Daten, die nicht mehr gebraucht werden, sofort zu löschen.

Er forderte die Innenverwaltung auf, der Polizei präzisere Vorgaben zu machen, wann und wie die FZA anzuwenden ist. Innenstaatssekretär Bernd Krömer sagte nach Dix’ Vortrag, dass eine neue Geschäftsanweisung für die Polizei bereits in Arbeit sei und vermutlich im Oktober in Kraft treten werde. Krömer verwies aber darauf, dass jede Handydatenabfrage richterlich genehmigt werden müsse und die Kritik daher auch die Justiz betreffe.

Bildergalerie: Der 1. Mai 2012 in Berlin

Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers sagte, dass ihre Behörde mittlerweile „ganz sensibel“ mit der FZA umgehe, in diesem Jahr werde es „viel weniger Fälle“ dieser Datenabfragen geben. Wie berichtet, war im Januar dieses Jahres eine intensive Diskussion entbrannt, nachdem bekannt geworden war, in welchem Ausmaß die Polizei diese Daten bei den Mobilfunkbetreibern angefordert hat, um Autobrandstifter zu fassen. Dem Vernehmen nach ist in diesem Jahr auch bei den Auseinandersetzungen am 1. Mai auf eine Handydatenabfrage verzichtet worden.

Die Koalitionsparteien SPD und CDU verteidigten im Ausschuss die Funkzellenabfragen bei schwerer Kriminalität, in der Regel Taten, die mit Freiheitsstrafen von mehr vier Jahren bewehrt sind. Dazu gehört auch Brandstiftung.

In den 108 von Dix untersuchten Verfahren hat die FZA nicht bei den Ermittlungen geholfen. SPD, CDU und Innenverwaltung betonten jedoch, dass es mit diesem Mittel in den letzten Monaten gelungen sei, brutale Straftaten aufzuklären, darunter zwei Morde und die Vergewaltigung eines Mädchens in einer Grundschule. Auch der Datenschutzbeauftragte betonte, dass die FZA als Ermittlungsinstrument „nicht generell ungeeignet sei“.

Der grüne Abgeordnete Benedikt Lux nannte die FZA „für viele Bereiche ineffektiv und untauglich“. Prinzipiell dagegen sind Linkspartei und Piraten. Die Piraten hatten im Januar den Umfang der Datenabfrage öffentlich gemacht.

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