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Justiz: Häftlinge sollen besser betreut werden

Untersuchungsgefangene sollen zukünftig unter anderem Arbeit aufnehmen können und erzieherisch betreut werden. Die Vorlage von Justizministerin von der Aue wird auch in zwölf anderen Bundesländern eingeführt.

Untersuchungshäftlinge sollen in Berlin künftig besser betreut werden, länger Besuch haben dürfen und geringeren Einschränkungen ausgesetzt sein. Das ist laut Senat der Kern des neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, das die Landesregierung am Dienstag billigte.

Die Vorlage von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), die so ähnlich in zwölf weiteren Bundesländern eingeführt wird, soll stärker den Umstand berücksichtigen, dass Untersuchungshaft keine Strafhaft ist und dass für derartige Häftlinge die Unschuldsvermutung gilt. Das sagte Justizstaatssekretär Hasso Lieber am Dienstag nach der Senatssitzung.

So sollen Untersuchungsgefangene eine Arbeit aufnehmen können und erzieherisch betreut werden. Die monatliche Besuchszeit bei Erwachsenen wird auf zwei Stunden verdoppelt, bei jungen Gefangenen auf vier Stunden. Derzeit sitzen in Berlin rund 460 männliche erwachsene Untersuchungshäftlinge im Gefängnis Moabit, rund 130 männliche Jugendliche und Heranwachsende in Plötzensee und 48 Frauen in Pankow. lvt

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