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Nahverkehr: BVG speichert Videoaufnahmen jetzt 48 Stunden

Die Berliner Polizei wertet die Bilder aus der Videoüberwachung nun verstärkt aus und hat bereits mehrfach Straftäter ermittelt. Die Gewerkschaft will aber lieber wieder Streifen von Polizei und BVG-Mitarbeitern.

Die BVG will jetzt die Aufzeichnungen ihrer Videokameras in den Fahrzeugen und auf den Bahnhöfen 48 Stunden lang speichern. Dies kündigte der neue Finanzvorstand Henrik Falk auf einer Diskussionsveranstaltung der SPD an. Bisher werden die Aufnahmen nach 24 Stunden automatisch überspielt – falls es keinen Vorfall gab. Die Polizei nutzt die Aufnahmen immer häufiger, um Straftäter zu ermitteln. Während es 2006 noch lediglich 328 Anfragen zu Aufnahmen gab, waren es in diesem Jahr bereits 1581. Schon mehrfach konnten Täter danach ermittelt werden.

Die 24-Stunden-Frist zur Aufbewahrung der Aufnahmen hatte Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix durchgesetzt. Er beruft sich dabei auf das Berliner Datenschutzgesetz, in dem es heißt: „Aufzeichnungen, deren Speicherung weder für die Abwehr noch für die Verfolgung von Straftaten erforderlich ist, sind spätestens nach 24 Stunden zu löschen.“ Würde die BVG die Bilder länger speichern, verstoße sie gegen das Gesetz, sagte die Sprecherin von Dix, Maria Gardain. Die BVG kontert und verweist auf Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Er habe das Unternehmen aufgefordert, das Hausrecht auszunutzen und die Bilder so lange im Speicher zu lassen, bis dieser voll ist, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Bei der S-Bahn bleiben die Aufnahmen schon lange 48 Stunden erhalten.

Ausgewertet werden die gespeicherten Bilder bei der BVG von der Berliner Polizei, bei der S-Bahn von der Bundespolizei. Nach einer Straftat muss das automatische Löschen der Aufnahmen gestoppt werden. Hier hatte es vor Kurzem eine Panne gegeben, weil die Polizei nach einem Raubüberfall auf einen Fahrgast in der U-Bahn das Sichern der Aufnahmen nicht rechtzeitig angeordnet hatte, so dass sie gelöscht wurden.

Besser als Aufnahmen seien aber gemeinsame Streifen von Polizisten und BVG-Mitarbeitern, sagte gestern der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Klaus Eisenreich. Polizeipräsident Dieter Glietsch hatte diese Streifen 2004 aufgegeben. Er bezeichnet sie als „bewaffnete Fahrscheinkontrolleure“, die keinen Erfolg gebracht hätten. Der SPD-Verkehrsexperten Christian Gaebler weist diese Einschätzung als „Unsinn“ zurück.

Unsinnig sei auch der Vorschlag von Glietsch, die Pflicht zum Vordereinstieg in BVG-Bussen abzuschaffen, um mögliche Konflikte mit den Fahrern zu verringern, sagte Eisenreich. Ihn habe schon Glietschs Äußerung nach dem Brandanschlag auf einen Porsche in Kreuzberg „auf die Palme gebracht“, als der Polizeipräsident sagte, wer dies verhindern wolle, dürfe eben nicht dort parken.

Die Polizei sei verpflichtet, öffentliche Räume zu schützen, sagte der Gewerkschafter. Dazu gehöre auch der Nahverkehr. Gemeinsame Streifen seien derzeit aber nicht möglich, weil die Polizei seit Glietschs Amtsantritt etwa 3000 Stellen abgebaut habe. Sicherheitsleute der BVG oder von Firmen seien bei weitem nicht so gut ausgebildet wie Polizisten.

BVG-Manager Falk bedauerte, dass bei ermittelten Tätern in den folgenden Strafverfahren die BVG nicht als Nebenkläger auftreten darf. Oft sei es schwierig, die Opfer zu einer Anzeige zu bewegen. Viele Betroffene hätten Angst vor den Folgen.

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