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Neue Struktur: Es bleibt bei zwölf Jobcentern

In vier Monaten müssen die Berliner Jobcenter in einer neuen Struktur stehen, sonst wären die Bescheide ungültig. Das Land will es bei zwölf Centern belassen, sich aber größtmöglichen Einfluss sichern.

Viel Zeit ist nicht mehr. In vier Monaten müssen die Berliner Jobcenter in ihrer neuen Struktur stehen, andernfalls wären Bescheide nicht mehr gültig. So sieht es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 vor. „Wir werden das schaffen“, sagt Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke). Auch wenn es knapp werde. Das liege aber vor allem daran, dass die notwendige Bundesgesetzgebung sich bis Anfang August hingezogen habe. Inzwischen steht aber fest, dass es entsprechend der Bezirke weiterhin zwölf Jobcenter geben wird, in denen die Kommune gemeinsam mit den Arbeitsagenturen die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien betreuen wird. „Wichtig ist, dass sich für die Betroffenen so wenig wie möglich ändert“, sagt Bluhm. Allerdings muss nach dem Willen der Karlsruher Richter künftig erkennbar sein, wer welche Leistungen erbringt. Während der Bund das Arbeitslosengeld II zahlt und für die Arbeitsmarktintegration zuständig ist, übernimmt der Bezirk die Kosten der Miete und Leistungen wie Drogen- oder Schuldenberatung.

Für den Senat ist es laut Bluhm wichtig, größtmögliche Einflussmöglichkeiten in den Jobcentern zu haben, um eine berlinweite einheitliche Arbeitsmarktpolitik zu bekommen. Diese Linie bestärkt auch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Klaus Finkelnburg, das am heutigen Donnerstag im Arbeitsausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt wird. Finkelnburg kommt zu dem Schluss, dass die Bezirke selber gar keine Jobcenter einrichten können, da sie keine eigenständige Kommune mit Haushaltshoheit seien. Der Senat will nun Vertreter des Landes wie auch der Bezirke in die Trägerversammlung der Jobcenter entsenden. Organisatorische Belange wie Telefonzentralen und Öffnungszeiten sollen einheitlich gestaltet werden.

Aus Sicht der Sozialstadträte ist es vernünftig, die Jobcenter in den Bezirken zu erhalten und nicht – wie in Hamburg – eine große Behörde mit Außenstellen zu schaffen. „Viele Dinge sind direkt am Ort besser zu klären“, sagt Sozialstadtrat Michael Büge (CDU). Die Bezirke hätten unterschiedliche Voraussetzungen. „Es wäre nicht zielführend, wenn der Senat zentral die Kompetenzen an sich ziehen würde“, sagt Büge. Seiner Kollegin aus Tempelhof-Schöneberg, Sibyll Klotz (Grüne), dauern allerdings die Abstimmungsprozesse im Lande zu lang. Sie befürchtet, dass es dadurch schwieriger wird, Berliner Interessen gegen die in Nürnberg zentral gelenkten Arbeitsagenturen durchzusetzen. Auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Kroll, wirft dem Senat vor, Entscheidungen verschleppt zu haben.

Die Jobcenter, die in Berlin derzeit rund 325 000 Haushalte betreuen, standen in den vergangenen Jahren stets in der Kritik. Das Sozialgericht beschied den Behörden immer wieder unzureichende Arbeit und hob fehlerhafte Bescheide auf.

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