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Neue Verordnung für Unterkunftskosten: Hartz IV-Empfänger bekommen mehr Geld

Gute Nachrichten für Hartz IV-Empfänger: Der Senat hat am Dienstag neue Richtwerte für angemessene Mieten beschlossen. Damit soll Betroffenen künftig mehr Geld für Miete und Heizung zustehen.

Die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger werden zugunsten der Betroffenen neu geregelt. Der Senat beschloss am Dienstag neue "Richtwerte für angemessene Mieten", die voraussichtlich schon ab 1. Mai gelten. Einem Einpersonenhaushalt können dann beispielsweise 394 Euro monatlich für Miete und Heizung erstattet werden. Bisher waren es 378 Euro. Der Richtwert für einen Haushalt mit Eltern und zwei Kindern erhöht sich von 619 Euro monatlich auf 665 Euro.
Diese Verbesserungen ergeben sich vor allem daraus, dass für die Berechnung nicht mehr der Berliner, sondern der bundesweite Heizspiegel gilt, differenziert nach Gebäudefläche und Energieträger. Die neue Verordnung für die Unterkunftskosten berücksichtige zum ersten Mal "in einem, angemessenen rahmen die Preisentwicklung bei den Energiekosten", sagte Sozialsenator Mario Czaja nach der Senatssitzung. Dem Land Berlin entstehen dadurch Mehrausgaben von jährlich 11 Millionen Euro.

Eine weitere Neuerung: Die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten werden ab jetzt an den Berliner Mietspiegel gekoppelt. Den steigenden Mieten soll dadurch Rechnung getragen werden. Die Härtefallregelung bleibt erhalten. (Tsp)

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