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Rauchverbot

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Alles auf Anfang: Nichtraucherschutz: Aschenbecher müssen wieder weg

Das neue Nichtraucherschutzgesetz tritt am Donnerstag in Kraft. Wirte von Raucherkneipen müssen sich anmelden - ein einfaches Schild reicht nicht.

Am heutigen Donnerstag tritt das überarbeitete Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Damit gilt die Ende April vom Abgeordnetenhaus beschlossene Ausnahmeregelung, dass nur noch in sogenannten Ein-Raum-Kneipen geraucht werden darf. Deren Wirte müssen ihre Gaststätten außen sichtbar als Raucherkneipen kennzeichnen, zudem dürfen ihre Kneipen über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen und der Gastraum muss kleiner als 75 Quadratmeter sein. Zubereitete Speisen zu servieren ist tabu, der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt.

Einfach ein Schild aufhängen, reicht allerdings nicht. In den kommenden vier Wochen müssen sich Gastwirte, die Raucherkneipen führen wollen, beim Ordnungsamt anmelden. „Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind“, sagte Joachim Wenz, Leiter des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Auch dort, wo nicht geraucht werden darf, muss im Eingangsbereich auf das Rauchverbot hingewiesen werden, so Wenz. Falls abgegrenzte Raucherbereiche eingerichtet seien, müssten auch dort Schilder angebracht werden, die Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verbieten.

Aber auch beim reformierten Gesetz gibt es Verwirrung. Nur wenige Kneipenbetreiber wissen, was und wie sie etwas ändern müssen. Im Café Luzia in Kreuzberg standen neben Blümchen und Zuckerstreuern am Mittwoch noch Aschenbecher auf den Tischen. Heute müssen diese verschwinden. „Das Ordnungsamt war vor zehn Minuten da und hat uns darauf hingewiesen“, sagte ein Mitarbeiter. Die Stimmung sei schlecht. Schließlich hätten sie schon versucht, die Kneipe rauchfrei zu betreiben. Ohne Erfolg – die Gäste blieben weg. Nur wenige Meter weiter zuckt der Chef eines Cafés mit den Schultern. „Das neue Nichtraucherschutzgesetz tritt in Kraft? Ach ja?“ Ratlosigkeit. Informationen habe er keine erhalten. Auf den ersten Blick scheint sein Laden rauchfrei zu sein, doch abends qualmen im hinteren Teil die Glimmstängel. Eine Trennwand gibt es nicht.

Mehr Kontrollen soll es zunächst nicht geben, sagte Joachim Wenz. Strafen würden nicht verschärft. Auch der Charlottenburg-Wilmersdorfer Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) versicherte, dass man den Wirten Zeit geben wolle, sich als Raucherkneipe anzumelden. Ab Juli müssten die kleineren Bars unter 75 Quadratmeter aber mit Kontrollen rechnen.

Johannes Spatz, Gründer der Initiative „Forum Rauchfrei“, hält das neue Nichtraucherschutzgesetz für unzureichend. Das Regelwerk sei keinesfalls durchschaubarer geworden, die Ausnahmeregelungen seien Lippenbekenntnisse und verführten regelrecht zur Umgehung des Gesetzes. „Das wird ein kurzes Theaterspiel“, sagte Spatz. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis eine Klage eingereicht werde.

Klaus-Dieter Richter, Vize-Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Berlin, ist ebenfalls unzufrieden. Das neue Gesetz gebe Wirten nicht ihre unternehmerische Freiheit zurück. Während ein Rauchverbot in Restaurants mittlerweile akzeptiert werde, sei die Problematik für große Kneipen unverändert schlecht. Richter beklagt Umsatzeinbrüche: „Die Situation pendelt sich nicht ein.“ Ulrike Worlitz

Ulrike Worlitz

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