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Lompscher

© Doris Spiekermann-Klaas

Nichtraucherschutz: Gesundheitssenatorin verteidigt Rauchverbote

Willkürliche Ausnahmen kann sie nicht erkennen: Berlins Gesundheitssenatorin steht hinter den Rauchverboten, die ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen. In einer Übergangszeit sollen "Wildraucher" außerdem keine Strafen zahlen.

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat die Ausnahmeregelungen im Berliner Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz verteidigt. Sie seien inhaltlich nachvollziehbar und stünden dem Ziel des Gesetzes nicht entgegen, sagte die Senatorin der Nachrichtenagentur ddp. Es gehe darum, die Nichtraucher zu schützen und nicht darum, Menschen zu reglementieren.

Die Grünen hatten den Gesetzentwurf wegen seiner zahlreichen Ausnahmen als "löchrig" bezeichnet und insbesondere die Erlaubnis zu Raucherräumen in Gaststätten kritisiert. Das Nichtraucherschutzgesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit wird unter anderem in allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und der Gastronomie das Rauchen verboten. Entsprechend der Ausnahmeregelungen können Betreiber von Gaststätten oder Vereinslokalen einen separaten Raucherraum einrichten. Diskotheken sind laut Gesetzesvorlage davon ausgeschlossen.

Ausnahmen in Gefängnissen und Krankenhäusern

Dagegen soll in Gefängnissen und in bestimmten Räumen von Krankenhäusern weiter geraucht werden dürfen. Dabei handele es sich vorrangig um Bereiche, die Privaträumen gleichgestellt seien, sagte Lompscher. Auch in Wartebereichen von Gerichtsgebäuden und Polizeidienststellen dürfe geraucht werden, weil Beschuldigte beispielsweise die Räume nicht zum Rauchen verlassen dürften. Ebenso sind aus ihrer Sicht bei schwerkranken Menschen derart rigide Vorgaben nicht angezeigt.

Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes sieht Lompscher trotz der Ausnahmereglungen keine großen Probleme, da sich der Nichtraucherschutz einer großen Akzeptanz erfreue. Verstöße würden sich in Grenzen halten, ist sie sich sicher. Zudem würden die Bußgelder, die bis zu 100 Euro betragen, erst ab 1. Juli erhoben, so dass sich in der Übergangszeit alle mit den neuen Regeln vertraut machen könnten.

Die Regelungen seien klar formuliert, sagte Lompscher. So müsse beispielsweise bei abgeteilten Raucherräumen die Anzahl der Plätze im Nichtraucherbereich wesentlich größer sein. Auch müssten die Toiletten rauchfrei zu erreichen sein. Die Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus über den Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist für den Herbst vorgesehen. Lompscher rechnet nicht mit großen Änderungen der Vorlage. (mit ddp)

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