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Nussbaums Sparkurs: Was kann sich Berlin überhaupt noch leisten?

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum kündigt Einsparungen an die über das hinausgehen, was sein Vorgänger Thilo Sarrazin den Berliner bereits zugemutet hatte. Hier die wichtigsten Fragen zur Berliner Finanzplanung.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Warum jetzt der neue Sparkurs?

Der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) denkt über seine Amtszeit hinaus, die vorerst nur bis zur Abgeordnetenhauswahl 2011 reicht. Denn er fühlt sich an das Grundgesetz gebunden, das gemäß den Beschlüssen der Föderalismuskommission den Bundesländern ab 2020 verbietet, neue Schulden zu machen. Was das für Berlin heißt, hat die Finanzverwaltung ausgerechnet: Die öffentlichen Ausgaben dürfen bis dahin nur um 0,3 Prozent jährlich steigen. Um das zu erreichen, sollen in den Jahren 2012/13 insgesamt 476 Millionen Euro eingespart werden, beschloss am Dienstag der Senat.

Auf diese Weise könnte das Land Berlin seine Ausgaben langfristig mit den Einnahmen in Deckung bringen. Gerade noch rechtzeitig, bevor die neue Schuldenbremse greift. Für seine Forderung nach einem Nullwachstum wirbt Nußbaum koalitionsintern seit Wochen – und übertrumpft damit seinen Amtsvorgänger Thilo Sarrazin (SPD). Der hatte es, trotz Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, noch im Frühjahr für ausreichend empfunden, die Ausgaben Berlins bis 2020 auf jährlich 1,3 Prozent zu deckeln.

Wo könnte Berlin noch sparen?

Die Zeit der Giftlisten und dramatischen Sparbeschlüsse, die Teile der Bevölkerung auf die Barrikaden brachte, sind vorbei. In der Sarrazin’schen Ära wurde der Berliner Haushalt schon weitgehend ausgeknautscht. Jedenfalls in dem Rahmen, den SPD und Linke politisch akzeptieren konnten. Auch dem Senator Nußbaum ist inzwischen klar: „Die großen Ausgabenblöcke sind kurzfristig nur schwer oder gar nicht zu beeinflussen.“ Trotzdem müssten die Zuwachsraten auf lange Sicht eingedämmt werden. Das gilt in erster Linie für die Sozialausgaben, die in den vergangenen Jahren um über drei Prozent jährlich gewachsen sind. Diese sogenannten Transferkosten betragen im laufenden Jahr 4,5 Milliarden Euro. Das heißt, jeder fünfte Euro aus dem Landesetat wird für Sozial- und Erziehungshilfen, Kosten der Unterkunft usw. verwendet. Meistens sind das bundesrechtlich vorgeschriebene Leistungen, die von den Kommunen – mit kleinen Ermessensspielräumen – erbracht werden müssen.

Der zweite große Block, der ebenfalls schwer steuerbar ist, sind die Zinsausgaben. Sie ließen sich nur deckeln, wenn der Senat die Verschuldung in den Griff bekäme. 2,3 Milliarden Euro werden in diesem Jahr aus dem Haushalt für Kreditzinsen bezahlt. Bei derzeit 60 Milliarden Euro Schulden. Ende 2013 werden es voraussichtlich 70 Milliarden Euro sein. Dafür müssen mindestens 2,7 Milliarden Euro Zinsen gezahlt werden, trotz der günstigen Konditionen, zu denen sich der Senat Geld ausleiht. Ein ausgeglichener Haushalt spart auf Dauer viel Geld.

Was heißt das für den öffentlichen Dienst?

Das ist ein besonderes Problem. Denn im kommenden Jahr steigen die Kosten für das Personal in der Berliner Verwaltung stark an: Von 6,3 Milliarden Euro (2009) auf über 6,5 Milliarden Euro. Das liegt daran, dass der 2003 abgeschlossene Anwendungstarifvertrag für den öffentlichen Dienst Berlins („Solidarpakt“) zum Jahresende ausläuft. Die damals vereinbarte Verkürzung der Arbeitszeiten und Gehälter um acht bis 12 Prozent gilt dann nicht mehr. Allein das erhöht die Personalausgaben um 150 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen ab 2010 Einkommensverbesserungen für die Beamten, die den Etat mit 38 Millionen Euro zusätzlich belasten.

Die Gewerkschaften fordern darüber hinaus eine komplette Angleichung der Gehälter im Berliner Landesdienst an das höhere Bundesniveau. Das wären 5,9 Prozent mehr, außerdem müsse der Ostteil von Berlin komplett in das Tarifgebiet West einbezogen werden. Auch die Beamten sollen von alledem voll profitieren. Die Verhandlungen haben am Montag offiziell begonnen. Aber schon jetzt ist klar, dass der Senat diese Wünsche nicht erfüllen wird, weil sonst jährliche Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe auf das Land zukämen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat nun die undankbare Aufgabe, ein Angebot zu formulieren. Harte, konfliktreiche Tarifauseinandersetzungen stehen bevor.

Sind unter diesen Umständen Investitionen noch möglich?

Berlin gibt im laufenden Jahr 1,76 Milliarden Euro und 2010 sogar 1,86 Milliarden Euro für öffentliche Investitionen aus. In diesen hohen Beträgen sind die Gelder für das Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder enthalten. Schulen und Kitas, Krankenhäuser und andere öffentliche Gebäude und Straßen werden saniert und energetisch modernisiert. Bis 2015 sollen die Investitionsausgaben wieder auf 1,4 Milliarden Euro sinken und auf diesem – im bundesweiten Vergleich – niedrigen Niveau verharren. Trotz der neuen Finanzprobleme Berlins steht zurzeit noch kein wichtiges Bauprojekt zur Debatte. Das Internationale Congress Centrum (ICC) wird für 182 Millionen Euro saniert, die Kunsthalle (30 Millionen Euro ) und die neue Landesbibliothek (270 Millionen Euro) sollen gebaut werden. Aber: Kleinvieh macht auch Mist. Es sind für die nächsten Jahren dutzende kleiner und mittlerer Baumaßnahmen (Kultur, Hochschulen, Polizei usw.) geplant, die zeitlich gestreckt oder für verzichtbar erklärt werden könnten. So lassen sich schnell zweistellige Millionensummen einsparen. Ein alter Trick.

Wo spart der Senat nicht?

Schon bei der Etataufstellung für 2010/11 hat sich der rot-rote Senat dazu bekannt, „trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Schwerpunkte für die Zukunft der Stadt“ zu setzen. Das sind: Verbesserungen bei der Kinderbetreuung, die Schulstrukturreform, Hochschulen und Forschung, die Förderung der Gesundheitsbranche, der Kreativwirtschaft und anderer „berlintypischer“ Wirtschaftsbereiche. Der jüngste Streit um Gelder für die Charité hat aber gezeigt, dass der neue Finanzsenator allen Zuschussempfängern sehr genau auf die Finger schauen will.

Muss sich der Senat an die Schuldenbremse halten?

Im Bundesrat hat Berlin dem Verschuldungsverbot, an das sich die Länder ab 2020 halten müssen, nicht zugestimmt. Trotzdem steht es jetzt im Grundgesetz, der Senat muss sich demnach bundestreu verhalten und will außerdem ab 2011 jährlich 80 Millionen Euro kassieren. Eine solche Konsolidierungshilfe wird an Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt in unterschiedlicher Höhe bis Ende 2019 ausgezahlt, um diese finanzschwachen Ländern bei dem Versuch zu unterstützen, ihre öffentlichen Haushalte auszugleichen. Die fünf Länder müssen aber jährlich nachweisen, dass sie die Finanzhilfe auch wirklich für die Konsolidierung nutzen. Ein Stabilitätsrat wird die Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder überwachen. Wenn eine Haushaltsnotlage droht, wird mit dem betroffenen Land ein Sanierungsprogramm ausgehandelt.

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