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Öffentlicher Dienst: Streit um die Mitbestimmung

Gewerkschaften kontra Rot-Rot: Ein neues Personalvertretungsgesetz soll Einigungsstellen im öffentlichen Dienst entmachten und die Einstellung von Lehrern beschleunigen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das trifft die Gewerkschaften hart. Ausgerechnet Rot-Rot wolle „die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst schleifen“, schimpft die Berliner Verdi-Chefin Susanne Stumpenhusen. Stein des Anstoßes ist ein Entwurf des Innensenators Ehrhart Körting (SPD) zur Reform des Personalvertretungsgesetzes – auch mit dem Ziel, verfassungswidrige Bestimmungen im geltenden Recht zu ändern.

Strittig ist die Rolle der sogenannten Einigungsstellen in der Verwaltung. Aber es geht auch um die Frage, ob künftig an jeder einzelnen Schule eine Personalvertretung eingerichtet wird, um die Einstellung von Lehrern zu beschleunigen. Das wäre ein Machtverlust für die Personalräte in den Bezirken. Zudem wollen die Gewerkschaften verhindern, dass mit der Gleichstellung von Ein-Euro-Jobbern mit ABM-Beschäftigten diese Klientel von den Personalräten nicht mehr vertreten werden darf. „Es gibt einen richtigen Knatsch“, bestätigt Stumpenhusen. Sie hofft auf Beistand aus den Koalitionsfraktionen. „Da sind jede Menge Leute, die mit uns reden wollen.“

Das stimmt. Während der Sommerferien hatte Körting den Fachleuten von SPD und Linke einen Entwurf zur Änderung des Personalvertretungsrechts vorgelegt, der jetzt in drei Arbeitsgruppen von Abgeordneten, Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und Hauptpersonalrat diskutiert wird. Der Senator drängt. Er will dem Senat spätestens Anfang Oktober ein fertiges Gesetz vorlegen. Aber: „Die Kompromisslinien sind unklar“, sagt Thomas Kleineidam, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Zumal die Gewerkschaften die Gelegenheit beim Schopfe fassen und eigene Forderungen gesetzlich verankern wollen. Dazu gehört, die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst künftig als einheitliche Gruppe zu behandeln.

Im Kern der Auseinandersetzung steht aber die Frage, ob das geltende Mitbestimmungsrecht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes entspricht. Körting sagt: Nein. Er stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Demnach müssen staatliche Behörden ihre Arbeit für die Bürger „ohne Bindung an die Entscheidung sonstiger Stellen“ leisten. Nur so könne die Regierung die „Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament“ wahrnehmen. Dies schränkt nach Meinung der Karlsruher Richter bei der „Erledigung von Amtsaufgaben“ die Rechte der Einigungsstellen im Mitbestimmungsverfahren ein.

Das gilt zum Beispiel für die Regelung von Überstunden, Versetzungen, Abordnungen, Neueinstellungen und Beförderungen, für die gehaltsmäßige Eingruppierung, die Genehmigung der Versetzung in den Ruhestand, der Altersteilzeit und andere Maßnahmen, für die sich Personalräte stark interessieren. Wobei die umstrittene Einigungsstelle das letzte Glied in der Mitbestimmungskette ist. Der jüngste Konflikt um die Einstellung von Vertretungskräften an den Schulen, aber auch der Zwist um die „Zuführung“ von Beschäftigten in den zentralen Stellenpool zeigen, dass es sich hier nicht um einen akademischen Streit handelt.

In den Richtlinien der Regierungspolitik hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zugesagt, das Personalvertretungsgesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu ändern. Der Spruch der Einigungsstellen hätte dann wohl nur noch empfehlenden Charakter. Das entspräche den Forderungen, die CDU, FDP und Wirtschaftsverbände in Berlin seit Jahren erfolglos vertreten. Noch ist unklar, ob und wie sich der Senat gegenüber den Gewerkschaften durchsetzen kann. „Bisher haben wir nur Positionen ausgetauscht“, sagt Uwe Doering, Abgeordneter der Linksfraktion. Ulrich Zawatka-Gerlach

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