zum Hauptinhalt
Umweltzone

© ddp

Prozess: ADAC reicht Klagen gegen Umweltzone ein

Darf man mit einem Trabi von 1990 in die Innenstadt? Das sollte erlaubt sein, meint der ADAC und geht jetzt gerichtlich gegen die Umweltzone vor. Ein Erfolg der Musterklagen könnte die Fahrverbote komplett zu Fall bringen.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) Berlin-Brandenburg zieht gegen die Umweltzone vor Gericht. Der ADAC-Rechtsanwalt Ralf Wittkowski hat einem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge damit begonnen, rund ein Dutzend Musterklagen von Bürgern einzureichen.

Die Klagen richten sich gegen die Verkehrszeichen, mit denen der Senat seit Anfang des Jahres den meisten Fahrzeugen ohne Feinstaubplakette die Fahrt ins Zentrum verwehrt. Falls der ADAC mit den Verfahren Erfolg hat, könnte die Umweltzone auch für alle anderen Berliner fallen.

In einem für den Automobilclub erstellten Gutachten wird bestritten, dass die Fahrverbote eine entlastende Wirkung auf die Feinstaubbelastung in der Innenstadt haben. Fast immer seien herbei gewehte Partikel von anderswo für die Überschreitung der Grenzwerte verantwortlich. Von daher hält der Club die Umweltzone für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Bürgerrechte. (ho)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false