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© p-a/dpa

Raucherkneipen: Kampf um die Boulette

Was darf in Raucherkneipen an Essen serviert werden? Der Gaststättenverband will mit dem Senat verhandeln.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will sich beim Senat dafür einsetzen, dass in Raucherkneipen weiterhin Bouletten und Bockwürste verkauft werden dürfen. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht eindeutig klar, ob dies erlaubt ist“, sagt Dehoga- Jurist Albrecht Winkler. Schließlich legten die Karlsruher Richter in der vergangenen Woche fest, dass in Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche wieder geraucht werden darf – sofern das Lokal „getränkegeprägt“ ist und keine „zubereiteten Speisen“ anbietet. Was unter letzterem Kriterium zu verstehen ist, sei aber nicht definiert, sagt Winkler.

Deshalb sucht der Dehoga nun das Gespräch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit. Bis Ende des Monats soll es einen runden Tisch geben, an dem auch ein Vertreter der Berliner Industrie- und Handelskammer teilnehmen könnte. Die IHK wünscht sich ebenfalls eine rasche Klärung und sieht wie der Dehoga weder Boulette noch Bockwurst als „zubereitete Speise“. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung wollte gestern ein Zusammentreffen nicht grundsätzlich ausschließen, betonte aber, dass man ohnehin ständig in Kontakt mit dem Dehoga stehe. „Auch wir sehen die Formulierung im Urteil als problematisch an“, sagte die Sprecherin.

Unterstützung bekommt der Hotel- und Gaststättenverband aus der FDP- Fraktion im Abgeordnetenhaus. Kai Gersch, der gesundheitspolitische Sprecher, findet die Vorstellung „höchst absurd“, Bouletten aus Berliner Eckkneipen zu verbannen. Wolfgang Albers von den Linken dagegen begrüßt das Verbot und hält es für „unsinnig, jetzt den Urteilsspruch aus Karlsruhe umzudeuten. Das zeigt doch nur: Wir brauchen ein striktes Rauchverbot, bei dem solche Diskussionen überflüssig sind.“

Klar ist: Belegte Brote und aufgewärmte Konserven gelten eindeutig als „zubereitete Speisen“ und sind in Raucherkneipen verboten. Das hat der Dehoga auch in einem Rundschreiben an seine Mitglieder festgestellt. Ungeschältes Obst und Nüsse sind dagegen ebenso erlaubt wie Kekse, Brezeln und Dauerwurst. „Doch wenn man es genau nimmt, ist ja auch die Dauerwurst einmal von einem Metzger zubereitet worden“, sagt Albrecht Winkler. „Ich sehe deshalb keinen Unterschied zur Boulette.“ Auch der Verkauf von Kartoffelsalat müsste danach weiter erlaubt sein – vorausgesetzt, der Kneipier hat ihn nicht selbst in der Küche zubereitet, sondern im Geschäft gekauft. Winkler glaubt, dass die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil „nie die Absicht hatten, den Charakter von Berlins Eckkneipen zu verändern“.

Unterdessen hat sich das Park-Inn-Hotel einen eigenen Weg einfallen lassen, um auf das Rauchverbot zu reagieren. Ab sofort steht vor dem Haus ein luxuriös eingerichteter Bus, in den Gäste des Hotelrestaurants einsteigen können, um zwischendurch eine zu rauchen. Der Bus hat Heizung, Flachbildschirm und Loungesitze, sagt der Direktor, und soll eine „kuriose Alternative zur sonst üblichen, gläsernen Raucherlounge“ sein.

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