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Rechtsextremismus: Körting darf NPD als "verfassungswidrig" bezeichnen

Die NPD wollte Innnensenator Körting untersagen, die Partei verfassungsfeindlich zu nennen. "Bloße Werturteile" müssen jedoch erlaubt sein, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) darf die rechtsextreme NPD auch weiterhin als "verfassungswidrig" bezeichnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Klage der Partei gegen den Innensenator zurück, wie die "Berliner Morgenpost" vorab berichtet. Das Gericht wertete die Äußerungen Körtings als "bloße Werturteile", die erlaubt seien. Im Januar hatte bereits das Verwaltungsgericht die NPD-Klage erstinstanzlich abgewiesen.

Die rechtsextreme Partei wollte Körting untersagen lassen, sie als verfassungswidrig zu bezeichnen, weil dies nach ihrer Ansicht dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sei. Das wiesen die Richter nun zurück, wie es weiter hieß. Eine Verletzung des Parteienprivilegs, wonach Parteien nur durch das Verfassungsgericht verboten werden dürfen, sei nicht erkennbar. Gerade die jüngsten Überlegungen des Berliner Innensenators, ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten, beweise doch, "dass er das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts respektiert", zitiert das Blatt weiter. Körting gehört zu den Befürwortern eines erneuten Antrags zum Verbot der rechtsextremen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht. (ho/ddp)

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