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Reichsvermögen: Berlin scheitert mit Millionenklage in Karlsruhe

Grundstücke und Erlöse im Wert von fast 280 Millionen Euro wollte Berlin sich vom Bund zurückklagen – darunter die Flughäfen Tegel und Tempelhof. Doch mit ihrer Forderung kam die Stadt nach Auffassung der Karlsruher Richter zu spät.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss fest, dass Berlin keinen Anspruch mehr auf die Rückübertragung von Grundstücken hat. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nahm den Karlsruher Richterspruch mit Bedauern zur Kenntnis. In dem Rechtsstreit ging es um Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6,8 Millionen Quadratmetern und einem Gesamtwert von 226 Millionen Euro. Außerdem forderte Berlin vom Bund Erlöse in Hohe von 52 Millionen Euro aus dem Verkauf von Immobilien ein.

Nach Gerichtsangaben hatte das Deutsche Reich von den Ländern und Gemeinden teilweise unentgeltlich Grundstücke für die militärische Nutzung beansprucht. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging das gesamte Reichsvermögen in Bundeshand über. Im Grundgesetz wurde jedoch geregelt, dass die Länder und Gemeinden ihre Grundstücke wieder zurückerhalten, sofern der Bund diese nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt. 1961 wurde diese Regelung im Reichsvermögens-Gesetz dahingehend konkretisiert, dass die Rückgabe die Regel sein soll und die weitere Bundesnutzung nur die Ausnahme. Berlin-West blieb davon jedoch auf Druck der Alliierten ausgenommen.

Berlin kam zu spät

Der Berliner Senat vertrat in seiner Klage die Auffassung, dass für den früheren Westteil der Stadt bislang keine Rückfallregelung in Kraft getreten sei. Der Bund ging dagegen davon aus, dass die Ansprüche Berlins aufgrund längst verstrichener Fristen zur Geltendmachung erloschen seien.

Das Bundesverfassungsgericht schloss sich der Ansicht des Bundes an. Den Richtern zufolge trat das Reichsvermögens-Gesetz im Zuge der Deutschen Einheit 1990 auch im Westteil Berlins in Kraft. Berlin hätte demnach die Ansprüche schon damals innerhalb eines Jahres geltend machen müssen. Diese Jahresfrist hatte der Gesetzgeber festgelegt, damit die Eigentumsverhältnisse in überschaubarer Zeit geklärt werden und nicht viele Jahre in der Schwebe bleiben.

Wowereit räumt Fehler ein

Wowereit räumte ein, offenbar seien Anfang der 90er Jahre juristische Fehler gemacht worden. Daran lasse sich nach dem Urteil aus Karlsruhe jetzt nichts mehr korrigieren. Dass nach der Deutschen Einheit im Oktober 1990 nur ein Jahr lang Zeit gewesen sei, die Ansprüche Berlins an den vom Bund genutzten Grundstücken geltend zu machen, sei damals offenbar weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, sagte der SPD-Politiker. Es sei auf jeden Fall aber richtig gewesen, die rechtliche Streitfrage nun höchstrichterlich klären zu lassen.

Der Regierende Bürgermeister verwies darauf, dass sich durch den Karlsruher Beschluss am Status quo für die betroffenen Grundstücke nichts ändere. Hinsichtlich der Bundesflächen auf dem Flughafen Tempelhof bestehe jetzt Klarheit, dass die Übereinkunft mit dem Bund vom Dezember 2007 zur Anwendung kommen wird. Danach will Berlin diese Flächen nach einer Einigung über deren Wert übernehmen. Der Auftrag für ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts des Flughafens Tempelhof soll spätestens Anfang März vergeben werden. (küs/dpa)

Tanja Wolter, Mirko Hertrich[ddp]

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