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spreedreieck

© Thilo Rückeis

Schlechte Abstimmung: Spreedreieck: Zeuge macht Behörden für Verluste verantwortlich

Mangelhafte Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden soll die Ursache für die Millionenverluste durch den Verkauf von Spreedreieck-Grundstückes sein. Das berichtet ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen.

Die Millionenverluste der öffentlichen Hand beim Verkauf des Baugrundstücks Spreedreieck in Mitte sind offenbar teilweise auf schlechte Abstimmung zwischen Berliner Behörden zurückzuführen. Der Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen, Michael Zucker, berichtet am Freitag als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Spreedreieck von fehlenden Informationen des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) im Jahr 2000. Zucker hatte die Vertragsverhandlungen zur Überlassung des Grundstücks an die Erben des Theaterdirektors Max Reinhardt durch den Senat geführt. Die Erben bekamen das Areal als Ausgleich für ihren Verzicht auf das Deutsche Theater. Sie überließen das Spreedreieck dem Hamburger Investor Harm Müller-Spreer.

Bis zu 24 Millionen Euro schaden

Laut Zucker hatte das LaRoV einen eigentumsrechtlichen Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts von August 2000 zu den im Areal liegenden Bahntunneln nicht an ihn weiter geleitet. Unter anderem dieser Sachverhalt provozierte später Schadenersatzzahlungen des Landes an Müller-Spreer. Zucker sprach zugleich von "enormem zeitlichen Druck" durch die Senatsverwaltung bei den Vertragsverhandlungen zwischen Oktober 2000 und dem Tag des Vertragsschlusses am 19. Dezember 2000. Dieser Zeitdruck habe eine sicherlich erforderliche Gründlichkeit nicht ermöglicht. Zudem sei eine Ausschreibung des Spreedreiecks "politisch nicht gewollt gewesen".

Der Beamte sagte weiter, obgleich die Deutsche Bahn bereits 1995 auf die unterirdischen Anlagen hingewiesen habe, seien entsprechende Klauseln im Kaufvertrag von Dezember 2000 "nebulös" gewesen. "Allen Beteiligten war klar, dass die Bahn noch Rechte hat", sagte Zucker. Ausschussmitglieder rechnen damit, dass der öffentlichen Hand ein Schaden von bis 24 Millionen Euro aus der sogenannten Spreedreieckaffäre entstehen könnte. (jg/ddp)

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