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Lüdcke Tierschutzbeauftragter

© dpa

Senat: Tierschutzbeauftragter für Berlin ernannt

Berlin hat nun als letztes aller Bundesländer einen Tierschutzbeauftragten. Klaus Lüdcke ist auch bei Tierschutzorganisationen anerkannt. Ein wenig Ärger gab es aber bereits bei der Ernennung des ausgebildeten Tierarztes.

Klaus Lüdcke ist zum ersten Berliner Tierschutzbeauftragten ernannt worden. Der Veterinärmediziner soll die Senatsverwaltung für Gesundheit ab sofort ehrenamtlich vor allem in Rechtsfragen zum Tierschutz und bei Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen das Tierschutzrecht beraten. Zugleich ist er Ansprechpartner für Bürger und Tierschutzorganisationen. Die SPD bezeichnet die Berufung als "überfällig". Die Grünen halten die Kompetenzen des Tierschutzbeauftragten für unzureichend.

Mit der Ernennung wolle sie den Tierschutz weiterentwickeln sowie dessen gesellschaftliche und politische Akzeptanz verbessern, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Mit Lüdcke sei eine Persönlichkeit gefunden worden, die wegen ihrer langen beruflichen Erfahrungen für dieses Amt "sehr gut geeignet" sei. Der Veterinärmediziner war unter anderem Präsident der Berliner Tierärztekammer. Er habe sich in dieser Funktion für den Tierschutz sehr engagiert, sagte die Senatorin. Für seine Berufung sei zudem wichtig gewesen, dass die fachliche Kompetenz Lüdckes auch von den in Berlin aktiven Tierschutzorganisationen anerkannt werde. Außerdem war er Vorstandsvorsitzender der Stiftung Naturschutz Berlin. Für sein Engagement wurde er 2001 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Kritik von SPD und Grünen

Kritik am Koalitionspartner kam von der SPD. Er hätte sich gewünscht, dass der Tierschutzbeauftragte bereits früher berufen worden wäre, sagte Tierschutzexperte Daniel Buchholz. Das Abgeordnetenhaus habe bereits Anfang 2006 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Zudem schaffe Berlin als letztes Bundesland ein solches Amt. Grünen-Tierschutzexpertin Claudia Hämmerling gehen die Kompetenzen Lüdckes nicht weit genug. Ihre Fraktion bedauere, dass er keine "Betretungs- und Interventionsrechte" habe. Zudem warf die Abgeordnete der rot-roten Koalition vor, ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände zu verweigern.

Dagegen betonte Buchholz, Lüdcke könne beim Verdacht auf Verstöße gegen den Tierschutz die Polizei einschalten, die Zutritt zu Objekten habe. Ein Verbandsklagerecht stehe "im Moment" nicht auf der Tagesordnung, sagte der SPD-Politiker. Er gehe davon aus, dass der Tierschutzbeauftragte die Arbeit voranbringe und Verstöße ahnden lasse. Ob es zusätzlich ein Verbandsklagerecht geben sollte, werde man sich "in Zukunft anschauen".

Die Geschäftsstelle des Tierschutzbeauftragten ist bei der Gesundheitsverwaltung angesiedelt. Eine Sprechstunde hält er mittwochs von 10 bis 12 Uhr in der Oranienstraße 106, Raum 2.073, in Kreuzberg ab. Erreichbar ist er telefonisch unter der Nummer 9028-1264, per Fax unter 9028-2060.

Christina Schultze[ddp]

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