Senatsentscheidung : Längeres Bleiberecht für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe
17.02.2010 09:08 UhrDie Ausländer müssen eine der drei Voraussetzungen erfüllen: in den letzten sechs Monaten halbtags nachweisbar gearbeitet haben, eine Berufsausbildung absolvieren oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um Erwerbstätigkeit und Versorgung der Familie bemüht haben. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen und damit eine Entscheidung der Innenministerkonferenz vom Dezember umgesetzt. Berlin hatte zuvor auch eine Bundesratsinitiative initiiert. Das „Aufenthaltsrecht auf Probe“ war 2007 befristet eingeführt worden, um lange in Deutschland lebenden Ausländern mit einer Duldung Chancen auf Arbeit und damit einen dauerhaften Aufnahmestatus zu geben.
sib














