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Spree-Dreieck: Streit um Schadenshöhe

Im Untersuchungsausschuss Spree-Dreieck ging es um die in der Friedrichstraße verlorenen Millionen.

Hätte der Senat den Millionenschaden mit dem aus Sicht des Landes ruinösen Grundstückgeschäfts am Spree-Dreieck begrenzen können? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses am Freitag. Nach der Anhörung des früheren Abteilungsleiters für Finanzen Reinhard Baumgarten (FDP) waren die Grünen und die CDU der Überzeugung: Der Schaden hätte um mindestens vier Millionen Euro geringer ausfallen können. Die SPD bestreitet das.

Wie berichtet hatte der Verkauf des landeseigenen Grundstücks an der Friedrichstraße nach Angaben des Rechnungshofes dem Land Berlin keinen Ertrag, sondern einen Schaden in Höhe von über acht Millionen Euro beschert. Der Schaden entstand dadurch, dass der Senat das Bauland an Investor Müller-Spreer verkaufte, dabei aber „übersah“, dass die Bahn einen Teil des Grundstückes beansprucht und die Nutzung der darauf gelegenen Tunnel- und S-Bahn-Anlagen gesichert sehen wollte. Weil das Land das Grundstück deshalb nicht lastenfrei an Müller-Spreer übergeben konnte, setzte dieser „Schadenersatzansprüche“ in Form eines maßgeschneiderten Baurechts durch. Gegen diese Baugenehmigung klagte wiederum ein anderer benachbarter Grundeigentümer gegen das Land und erhielt ebenfalls eine Kompensation in Höhe von vier Millionen Euro.

„Das wäre zu vermeiden gewesen“, sagt Florian Graf, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Denn der benachbarte Grundstückseigentümer hatte selbst auch das Bauland vom Land gekauft und schon zuvor einen Nachlass vom Kaufpreis durchgesetzt, weil er in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Der Preisnachlass wurde gewährt, dabei versäumte es der Senat aber, vom Grundstücksnachbarn dafür im Gegenzug die Zustimmung für das höhere Gebäude am Spree-Dreieck zu verlangen.

Jochen Esser zählte sogar noch weitere dubiose Grundstücksgeschäfte des Landes mit privaten Erwerbern in der Friedrichstraße auf und summiert den Schaden auf 13,4 Millionen Euro.

Dem widerspricht Thorsten Schneider von der SPD vehement: „Das Zahlengebäude der Grünen ist in dieser Sitzung in sich zusammengebrochen“, sagt er. Für Schneider haben die Auseinandersetzungen mit den Eigentümern in der Nachbarschaft des Spree-Dreiecks nichts mit der Affäre zu tun. Von einer Ausnahme abgesehen: „Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für das Spree-Dreieck für rechtswidrig erklärt“, sagt er. Das habe man akzeptieren müssen. Deshalb habe das Land den benachbarten Grundstückseigentümer mit vier Millionen Euro entschädigen müssen. „Das räumt die SPD ein“, sagt Schneider. Doch nach dem Urteil sei diese Zahlung „alternativlos“ gewesen, da der Bau am Spree-Dreieck sonst gestoppt worden wäre. ball

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