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© Kitty Kleist-Heinrich

Sterbehilfe: Senat will Geschäfte mit dem Freitod verbieten

Der Berliner Senat will dem selbst ernannten Sterbebegleiter Roger Kusch das Handwerk legen. Denn SPD und Linkspartei sind sich einig: Wer an Sterbehilfe verdient, handelt verwerflich. Deshalb soll das Gewerberecht geändert werden.

Der Senat will Roger Kusch das Handwerk legen. Der frühere Hamburger Justizsenator hat in den vergangenen Monaten immer wieder Aufsehen erregt, weil er sterbewilligen Menschen beim Selbstmord hilft und sich dafür bezahlen lässt. Vor einer knappen Woche wurde er zum ersten Mal in Berlin tätig.

Kusch wurde kürzlich das erste Mal in Berlin tätig

„Was Kusch macht, ist hochproblematisch“, sagt Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). „Die Bundesregierung muss im Gewerberecht die Grundlage für ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe schaffen.“ Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sehe das ähnlich, sagt ihr Sprecher. So wie Waffenhandel verboten und Glücksspiel nur eingeschränkt möglich ist, so könne man auch das Geschäft mit dem Freitod auf Bestellung in der Gewerbeordnung verbieten, sagt Klaus Lederer, Berliner Landeschef und rechtspolitischer Sprecher der Linkspartei. Aus dem Brandenburger Sozialministerium signalisierte gestern Unterstützung für eine solche Initiative.

Roger Kusch hat am vergangenen Sonnabend einen 56-jährigen Berliner beim Selbstmord „begleitet“, wie Kusch es ausdrückt. Er sagt, es sei sein vierter Fall von Suizidbeihilfe. Für seine Sterbehilfe ist er noch nicht strafrechtlich belangt worden, weil er nach eigenen Angaben das Zimmer verlässt, bevor sich die Sterbewilligen selbst töten. Kusch verlangt für seine Dienste 8000 Euro.

"Das ist verwerflich", findet die Linke

„Was Kusch macht, ist verwerflich“, sagt Linke-Politiker Lederer. „Das muss unterbunden werden.“ Dies sei Konsens im Senat. Aber anders als es eine Bundesratsinitiative der unionsgeführten Bundesländer im Juli vorsah, will Berlin dafür keinen Straftatbestand schaffen. „Ein Gesetz, das gewerbliche Sterbehilfe als Straftatbestand verankern würde, wäre die Einführung der strafbaren Beihilfe zum an sich straflosen Selbstmord“, begründet der Sprecher der Justizsenatorin, warum Berlin die Bundesratsinitiative abgelehnt hat.

Auch SPD-Rechtsexperte Fritz Felgentreu hält das Strafrecht für ungeeignet, um Sterbehilfe zu verhindern. „Bestimmte letzte Dinge sollte man nicht strafrechtlich regeln.“ Auch er hält eine Änderung des Gewerberechts für den angemessenen Weg. So würden diejenigen bestraft, die die Todessehnsucht von Menschen für eigene Zwecke ausnutzten, und nicht diejenigen, die diese Todessehnsucht haben.

Das Gewerberecht ist keine Ländersache

Aus diesem Grund werde man auch den überarbeiteten Entwurf der unionsgeführten Länder „voraussichtlich ablehnen“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung. Denn auch darin ist weiterhin vorgesehen, die gewerbliche Sterbehilfe als Straftat zu bewerten, anders als im Entwurf von Juli soll dies aber nur noch für gewerbliche Sterbehilfeorganisationen gelten, die für ihren Service öffentlich werben.

Die Justizsenatorin und die Gesundheitssenatorin sind zuversichtlich, dass man gewerbliche Suizidbegleitung über das Gewerberecht verhindern kann. Der Gesetzgeber könne bestimmte Praktiken unterbinden, die jetzt noch unter die Gewerbefreiheit fallen, sagt Klaus Lederer. Wer dagegen verstoße, müsse mit Sanktionen rechnen. Das Gewerberecht ist allerdings keine Ländersache. Nur die Bundesregierung kann es verändern. Ob Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative starten will, ist noch offen.

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