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Steuergeheimnis: Sarrazin wird ein Fall für den Staatsanwalt

Finanzsenator Thilo Sarrazin veröffentlichte Steuerdaten von Berliner Abgeordneten. Dieser Schritt sollte die Politiker schützen, um „unwahre Tatsachen richtigzustellen". Die Betroffenen sind sauer. Sie wollen die Ermittlungsbehörden einschalten.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat das Steuergeheimnis von drei Abgeordneten gelüftet – und wird deshalb ein Fall für den Staatsanwalt. Der Petitionsausschuss des Landesparlaments will die Ermittlungsbehörde noch in dieser Woche schriftlich auffordern, sich wegen des „Verrats des Steuergeheimnisses“ und Nötigung eines Verfassungsorgans mit der Finanzverwaltung zu befassen.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Gregor Hoffmann (CDU) bestätigte den einstimmigen Beschluss. Anlass war eine siebenseitige Pressemitteilung, in der Sarrazin – mit dem Einverständnis des Bundesfinanzministeriums – detaillierte Steuerdaten des Petitionsausschuss-Chefs Ralf Hillenberg (SPD), des Ausschussmitglieds Rainer-Michael Lehmann (FDP) und des Ex-Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) preisgab. Er berief sich auf die Bundesabgabenordnung , die eine Aufhebung des Steuergeheimnisses zulässt, um „in der Öffentlichkeit verbreitete unwahre Tatsachen richtigzustellen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“.

Dabei geht es um den Vorwurf, alle drei Abgeordneten hätten Sonderprüfungen des Finanzamts über sich ergehen lassen müssen. Als „Retourkutsche“ für die Untersuchung angeblicher Mobbing-Vorfälle in der Berliner Finanzbehörde durch den Petitionsausschuss. Finanzbeamte waren 2004 wegen schlechter dienstlicher Beurteilungen vor Gericht gezogen und hatten außerdem Petitionen eingereicht. Durch parlamentarische Anfragen und andere Aktivitäten des CDU-Politikers Brinsa wurden die Mobbingvorwürfe, die juristisch und parlamentarisch allerdings nicht erhärtet werden konnten, Anfang 2005 öffentlich.

Auch der persönliche Eindruck der drei Abgeordneten, das Finanzamt räche sich wegen ihrer kritischen Arbeit mit steuerlichen Sonderprüfungen, blieb nicht lange vertraulich. Bereits Mitte August wies Sarrazin diesen schwerwiegenden, mehrfach öffentlich vorgetragenen Vorwurf als „absurd, abenteuerlich und völlig haltlos“ zurück. Um dies auch beweisen zu können, forderte er die Abgeordneten auf, einer Aufhebung des Steuergeheimnisses zuzustimmen. Als dies „nicht in der erforderlichen Weise“ geschah, wurde Sarrazin mit Hilfe des Bundesfinanzministers von sich aus tätig.

Nun kann jeder nachlesen, dass das Finanzamt Reinickendorf bei Brinsa 2002 eine „Nachschau“ zur Prüfung von Fahrtkosten veranlasst habe. Der mittelständische Betrieb Hillenbergs sei 2005 in eine bundesweite Fragebogenaktion zur „Prüfung der Besteuerung von Werkvertragsunternehmen“ einbezogen worden. Eine turnusmäßige Betriebsprüfung sei 2001 vorbereitet und 2004 „im Einvernehmen“ mit Hillenberg abgeschlossen worden. Bei Lehmann wiederum habe sich das Finanzamt Hellersdorf-Marzahn 2003 um die Eintreibung von Steuerrückständen bemüht, die 2004 gezahlt wurden. In keinem Fall, so Sarrazin, hätten Sonderprüfungen stattgefunden und die genannten Vorgänge lägen zeitlich vor den Mobbingvorwürfen.

Aber darf sich ein Finanzsenator, selbst wenn die Fakten für ihn sprechen, so provokant zur Wehr setzen? Auch der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christian Gaebler hält die umfangreiche Preisgabe der Steuerdaten für „ungeeignet und überzogen“. Beide Seiten hätten den seit langem schwelenden Konflikt eskalieren lassen. Scharf kritisiert wurde Sarrazins Vorgehen von der CDU- und FDP-Fraktion. Das Parlamentspräsidium wird sich mit dem Streit befassen.

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