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Ein Automatencasino in der Müllerstraße in Wedding.

© Kitty Kleist-Heinrich

Update

Suchtprävention: Keine Spielhallen neben Spielplätzen.

Das Land Berlin will die Ausbreitung von Automatencasinos bremsen. Als erstes deutsches Bundesland hat es jetzt ein eigenes Spielhallengesetz beschlossen.

Der Boom der Automatencasinos in Berlin soll gebremst werden – darin sind sich die Bezirks- und Landespolitiker generell einig. Doch über den richtigen Weg gibt es weiterhin Meinungsverschiedenheiten. Am Dienstag brachte der Senat den Entwurf eines Spielhallengesetzes von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) auf den Weg, der die Vorschriften verschärft und eine „Ballung“ in bestimmten Straßen verhindern soll. Nun soll der Rat der Bürgermeister darüber beraten und das Abgeordnetenhaus das Gesetz „noch vor der Sommerpause“ beschließen, damit es in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Als Mindestabstand zwischen Casino-Standorten sind 500 Meter vorgesehen, und die Betriebe dürfen „nicht in räumlicher Nähe zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen“ entstehen. Damit sei ebenfalls ein Abstand von 500 Metern gemeint, hieß es aus der Wirtschaftsverwaltung. Die bisherige Nachtruhe zwischen 5 und 6 Uhr wird ausgedehnt zu einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr. Außerdem müssen die Spielhallenbetreiber einen Sachkundenachweis erbringen und ihre Mitarbeiter sich zu „Suchtprävention und -bekämpfung“ schulen lassen.

An Fassaden solle „auffällige Werbung“ mit „Aufforderungscharakter“ nicht mehr zulässig sein, heißt es weiter im Entwurf. Das dürfte zum Beispiel für blinkende Schriftzüge gelten, auch wenn dies nicht im Detail geregelt ist. Pro Standort sind höchstens acht statt bisher zwölf Gewinnspielautomaten erlaubt. Und Getränke dürfen nur noch verkauft oder gratis angeboten werden, wenn das Lokal oder Casino über maximal drei Geräte verfügt. Diese und andere Regelungen sollen auch für bestehende Spielhallen gelten, die Abstandsvorschrift allerdings nicht.

In einem weiteren Schritt startet Berlin eine Bundesratsinitiative, um die Baunutzungsverordnung zu verändern. Damit würden die gesetzlichen Hürden zur Beschränkung der Spielhallenzahl gesenkt.

Als ungenügend kritisierten die CDU-Stadtentwicklungsexpertin Stefanie Bung und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Gesetzentwurf. Er ändere nichts daran, dass „die bestehenden Spielhallen bleiben und weiterhin neue eröffnet werden“, sagte Stefanie Bung, zumal im Einzelfall offenbar Ausnahmen von den 500 Metern Mindestabstand möglich blieben. Bung argwöhnt zudem, dass SPD und Linke den Entwurf in den nichtöffentlichen Beratungen im Rat der Bürgermeister „versenken“ wollen. Die CDU hält an ihrem Gesetzentwurf fest, den sie im Herbst vorgelegt hatte. Hier geht es um eine Reduzierung der Spielhallenzahl auf stadtweit 70 sowie einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Oberschulen. Auch der BBU verlangt Maßnahmen, mit denen die Zahl bestehender Spielhallen „deutlich reduziert werden kann“.

Bereits zum Jahreswechsel hatte Berlin die Vergnügungssteuer von elf auf 20 Prozent erhöht. Dabei geht es angeblich nicht vorrangig um die erwarteten Mehreinnahmen in Millionenhöhe, sondern um die Suchtbekämpfung. Die Zahl der Spielsüchtigen in der Stadt wird auf 37 000 geschätzt. Bei den Spielhallen gab es zuletzt starke Zuwächse. Während ihre Zahl in den Jahren 2000 bis 2008 von 368 auf 239 gesunken war, stieg sie bis 2009 auf 288. Darüber hinaus stapeln sich in einigen Bezirksämtern die Anträge auf weitere Casinos.

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