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Task Force: Neuköllner Konflikt wird entschärft

Der Neuköllner Initiative für eine stärkere Zusammenarbeit der Behörden steht nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Alexander Dix grundsätzlich nichts im Weg.

Das Gespräch zwischen ihm und Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) am Freitag sei „offen und konstruktiv“ verlaufen, sagte Dix’ Sprecherin. Dix halte das Konzept für eine „Task Force“ „grundsätzlich für tragbar“, sagte Buschkowsky.

Das Konzept sieht vor, dass sich alle Ämter, die mit sozial schwierigen Familien im Schillerkiez zu tun haben, besser austauschen, um Familien kontaktieren und intervenieren zu können, bevor sie in große Not geraten oder in die Kriminalitäts- und Drogenszene abdriften. Bislang ist ein Austausch von Informationen über Personen nur möglich, wenn ein akuter Anlass vorliegt, bei dem womöglich Menschenleben gefährdet sind.

In Rotterdam werden in sozial prekären Stadtteilen in sogenannten „Transfer Informations Punkten“ zentral Daten aus allen Ämtern über „Risikopersonen“ gesammelt. Die zuständigen Mitarbeiter aller betroffenen Ämter können auf die Daten zugreifen und sich gemeinsam Strategien überlegen, wie man einer Person helfen kann. Buschkowsky hatte bei einer Reise nach Rotterdam vergangenes Jahr davon erfahren und war begeistert. Er ist überzeugt, dass auch die Probleme im Norden Neuköllns nur dauerhaft gelöst werden können, wenn alle Behörden an einem Strang ziehen. „Aber dass alle Ämter auf alle Daten schauen können, das ist bei uns niemals möglich“, sagte Buschkowsky. Die angedachte „Task Force“ für den Schillerkiez ist sozusagen eine kleine Annäherung an das Rotterdamer Modell.

Buschkowsky und der Datenschutzbeauftragte Dix haben nun am Freitag ausgemacht, dass die Neuköllner Ämter Vereinbarungen ausarbeiten sollen, in denen genau festgehalten wird, welche konkreten personenbezogenen Informationen im Rahmen des Projekts „Task Force“ ausgetauscht werden sollen. Den Entwurf dieser Vereinbarungen will Dix dann rechtlich prüfen. Dabei wird zu klären sein, wo das Recht der Allgemeinheit etwa auf Schutz vor Kriminalität aufhört und der Schutz des Einzelnen beginnt. clk

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