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Umweltpolitik: Klimaschutzgesetz – ein heißes Eisen

Gegenüber der Rohfassung entschärft, aber immer noch pikant: So lässt sich der Entwurf für das Berliner Klimaschutzgesetz beschreiben, der zurzeit bei Verbänden und Fachleuten liegt.

Berlin - Ursprünglich sollten die Gremien sich binnen drei Wochen äußern. Nach Kritik wegen der Kürze der Zeit hat die Umweltverwaltung die Frist jetzt um einen Monat bis Ende August verlängert. „Wir wollen die Stellungnahmen ja nicht nur der Form halber, sondern, um daraus zu lernen“, sagte Umweltstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke) dem Tagesspiegel.

Anhören muss sich die Verwaltung eine Menge, denn auch die jetzige, im Senat abgestimmte Vorlage enthält drastische Vorgaben vor allem für Wohneigentümer. So ist eine Pflicht zur anteiligen Nachrüstung erneuerbarer Energien vorgesehen: Wessen Heizungsanlage mindestens 20 Jahre alt ist, der muss Sonnenstrom erzeugen oder mindestens zehn Prozent der Heizenergie durch Solarthermie gewinnen. Ersatzweise werden auch 30 Prozent Biogas oder 50 Prozent Erdwärme oder feste Biomasse (z.B. Holzpelletheizung) akzeptiert. Besonders gut gedämmte Gebäude oder solche mit Fernwärmeanschluss sind ausgenommen.

Der Rohling des Entwurfs enthielt zusätzlich ein Gutschriftensystem, mit dem Hausbesitzer bei Übererfüllung ihrer Klimaschutzpflicht die Einsparung an andere Immobilienbesitzer „weiterverkaufen“ konnten. Ein solches Handelssystem befanden die Fachleute dann aber doch nicht für praktikabel.

Auf Intervention der Stadtentwicklungsverwaltung wurden denkmalgeschützte Gebäude von der Nachrüstpflicht befreit, obwohl diese oft besondere Energieverschwender sind. Auch die zunächst geplanten Einsparvorgaben für die Straßenbeleuchtung sind verschwunden. Und die ursprünglich geplante Gnade für maximal zehn Prozent der historisch wertvollen Gaslaternen ist durch einen „im Einzelnen festzulegenden Restbestand“ ersetzt worden. Geblieben sind dagegen das Verbot für neue Durchlauferhitzer und Klimaanlagen, sofern es brauchbare Alternativen gibt. Die Heizpilze sollen – wie auch Elektrostrahler für die Terrasse – binnen zwei Jahren aussterben, Kohlekraftwerke ohne CO2- Abscheidung dürfen ebenfalls nicht mehr errichtet werden. Damit die Vorschriften auch durchgesetzt werden, sind saftige Geldstrafen vorgesehen.

Kritik gibt es reichlich und aus sehr verschiedenen Lagern: Die Wohnungswirtschaft hält die Nachrüstpflicht für ineffektiv und enorm teuer. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will bis Mitte August die wirtschaftlichen Folgen für Mieter und Hauseigentümer berechnen. Das will auch Umweltstaatssekretär Hoff: „Wir evaluieren zurzeit das Landesenergieprogramm 2006 bis 2010.“ Bald wisse man also mehr über Kosten und Nutzen.

Während CDU-Fraktionsvize Mario Czaja fürchtet, dass vor allem in den Ostbezirken viele Heizungen aus der Zeit nach der Wende sinnlos erneuert werden müssen, vermissen Umweltexperten konkrete Zahlen: Der Grüne Michael Schäfer würde „CO2-Minderungsziele für 2020 und 2050 abstecken und dann mit allen hart verhandeln, wie man das möglichst billig hinkriegt“. BUND-Geschäftsführer Andreas Jarfe findet: „Eigentlich ist es nur ein Heizwärmegesetz.“ Auch er vermisst konkret bezifferte Effekte und hält die Ausnahmekriterien für zu großzügig.

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