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Veröffentlichte Steuerdaten: Finanzverwaltung: Keine gezielte Prüfung von Abgeordneten

Die Senatsfinanzverwaltung hat Steuerdaten von Parlamentsmitgliedern ohne deren Zustimmung veröffentlicht. Dies sei jedoch nötig gewesen, um Vorwürfe gegen Finanzbeamte zu revidieren, so die Behörde.

Die betroffenen drei Abgeordneten des parlamentarischen Petitionsausschusses seien einer Bitte nach Aufhebung des Steuergeheimnisses nicht "in der erforderlichen Weise gefolgt", teilte die Behörde mit. Man habe sich daher gezwungen gesehen, mit Einverständnis des Bundesfinanzministeriums auch ohne die Zustimmung der Betroffenen in der Sache Stellung zu nehmen. Der Bekanntgabe waren Spekulationen vorangegangen, wonach bei den Abgeordneten gezielte Steuerprüfungen vorgenommen wurden, weil sie Mobbingvorwürfen in Finanzämtern nachgegangen waren.

Im vorliegenden Fall sei durch eine Reihe von Veröffentlichungen der "unzutreffende Eindruck" erweckt worden, Finanzbeamte hätten sich in ihrer Tätigkeit von "sachfremden Erwägungen leiten lassen und seien gezielt gegen Parlamentarier tätig geworden". Aus diesem Grund sei es rechtlich möglich, durch das Steuergeheimnis geschützte Angaben zu veröffentlichen, um diese Vorwürfe in der Öffentlichkeit zu korrigieren.

Laut Senatsfinanzverwaltung ergab eine Nachprüfung der betreffenden Steuerakten, dass alle aufgestellten Behauptungen unzutreffend seien. Weder Amtsleitungen noch vorgesetzte Dienstbehörden hätten auf die Bearbeitung der Steuerfälle Einfluss genommen. Auch seien die Prüfungen, bei denen es sich in der Regel nicht um sogenannte Tiefenprüfungen gehandelt habe, zum Teil bereits vor dem Bekanntwerden der Mobbingvorwürfe erfolgt. (mit dpp)

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