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Berlin: Volksentscheid zu Flughafen Tempelhof muss nicht wiederholt werden

Der Volksentscheid "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!" muss nicht wiederholt werden.

Der Volksentscheid "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!" muss nicht wiederholt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Einspruch der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) gegen die Feststellung des Scheiterns des Volksentscheides zurückgewiesen. Es habe im Abstimmungsverfahren keine Fehler gegeben, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben könnten, teilte ein Sprecher des Landesverfassungsgerichts am Dienstag mit.

Das Abgeordnetenhaus und der Senat hätten weder gegen das Gebot der Sachlichkeit noch gegen den Grundsatz der sogenannten Organtreue verstoßen. Ebenso sei die Bildung der Abstimmungsbezirke nicht zu beanstanden. Die gerügte Zuordnung der Abstimmungslokale im Bezirk Tempelhof-Schöneberg könne sich nicht entscheidend auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt haben. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen wurde nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs kein unzulässiger Einfluss auf den Volksentscheid ausgeübt.

Beim Volksentscheid vom April 2008 votierten 529.880 Bürger für den Erhalt des Flughafens. Damit wurde das notwendige Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten um 79.629 Stimmen verfehlt. Der Flugbetrieb in Tempelhof wird am Freitag eingestellt. (saw/ddp)

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