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Vorsorgeuntersuchung: Jetzt wird kontrolliert, ob die Kinder zum Arzt kommen

Koalition gibt Geld frei für ein „verbindliches Einladungswesen“. Das neue Modell soll Vernachlässigung und Misshandlung bei Kindern verhindern. Uns geht es um jene fünf Prozent, die nicht beim Arzt erscheinen“, sagte Stefanie Winde.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein neues Kontrollsystem soll helfen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gehen. Ab Mitte 2008 werden die Eltern von den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten schriftlich aufgefordert, die kostenlose Prophylaxe beim Kinderarzt wahrzunehmen. Der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses gab für den Aufbau eines solchen „verbindlichen Einladungswesens“ auf Initiative der Regierungsfraktionen SPD und Linke jetzt 600 000 Euro frei.

„In Berlin gehen fast 95 Prozent der Kinder zu den Vorsorgeterminen. Uns geht es um jene fünf Prozent, die nicht beim Arzt erscheinen“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Stefanie Winde. Vor allem zur letzten Untersuchung („U 10“), die für 12- bis 14-Jährige vorgesehen ist, gingen viele Kinder nicht mehr hin. Aber auch wichtige Impftermine würden unregelmäßig wahrgenommen. Wenn Eltern in Zukunft eine Vorsorgeuntersuchung ignorieren, zu der sie eingeladen werden, wird das örtliche Gesundheitsamt von der zuständigen Krankenkasse informiert. Dann besteht die Möglichkeit, genauer hinzuschauen: Handelt es sich nur um Nachlässigkeit – oder um Vernachlässigung oder noch schlimmere Dinge in der Familie des Kindes?

"Verbindliches Einladungswesen"

Für den Aufbau des „verbindlichen Einladungswesens“ werden im nächsten Jahr 150 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr 2009 sind es weitere 450 000 Euro. Das Geld wird durch Umschichtungen im Gesundheitsetat „freigeschaufelt“. Berlin folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer, die sich ebenfalls darum bemühen, in das – seit 1976 bestehende – System der Vorsorgeuntersuchungen eine größere Verbindlichkeit zu bringen. Das Ziel: Gewalt gegen oder Vernachlässigung von Kindern rechtzeitig zu entdecken.

Seit dem vergangenen Jahr wird bundesweit darüber diskutiert, ob die Früherkennungstermine beim Kinderarzt zur Pflicht gemacht werden können. Anlass der Debatte waren mehrere drastische Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, bei denen die Behörden nicht oder zu spät tätig wurden. Die Bundesregierung verwies aber darauf, dass die allgemeine Gesundheitsvorsorge eine Sache der Länder sei. Außerdem warnten Verfassungsjuristen davor, dass gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht darstellten.

Deshalb blieb es 2006 bei zwei Entschließungen des Bundesrats mit dem Ziel, die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen mit geeigneten Mitteln zu erhöhen. Zum Beispiel mit Hilfe eines „verbindlichen Einladungswesens“ spätestens nach dem ersten Lebensjahr des Kindes.

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