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Wahlrecht ab 16 Jahren: Wer pubertiert, kann auch wählen

Experten empfehlen im Bildungsausschuss ein Wahlrecht bereits ab 16 Jahren. In den Bezirken ist das teilweise schon möglich, von der Abgeordnetenwahl sind Jugendliche ausgeschlossen.

In den Bezirken dürfen auch 16- und 17-Jährige bereits wählen, doch von der Wahl zum Abgeordnetenhaus sind sie ausgeschlossen. Wenn es nach den Experten geht, die gestern im Bildungsausschuss sprechen durften, ist eine solche „Einschränkung der Grundrechte“ dieser Jugendlichen nicht länger begründbar.

Die Pubertät habe sich mittlerweile nach vorne verlagert, betonte der Soziologe und Bildungsforscher Klaus Hurrelmann von der Hertie School of Governance. Jugendliche würden bereits ab einem Alter von zwölf bis 13 Jahren sehr viel eigene Verantwortung für ihr Leben übernehmen. „Deshalb ist auch die Urteilsfähigkeit schon früher da.“ Hurrelmann sagte, zwar würden sich derzeit noch etwas mehr als die Hälfte der 16- bis 17-Jährigen gegen ihr eigenes Wahlrecht aussprechen. Nach Studien liege dies aber daran, dass sie den Anspruch haben, alle politischen Abläufe im Detail zu kennen, um eine Wahlentscheidung zu treffen.

Bei einer simulierten Wahl unter 127 000 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren seien alle „extremen Parteien“ erfolglos geblieben, betonte Wolfgang Gründinger von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Allerdings hätten sich die Stimmen breiter verteilt: 20 Prozent jeweils für Grüne, SPD und CDU, zehn Prozent für die Linkspartei, neun Prozent für die Piratenpartei und acht Prozent für die FDP. Mark Medebach vom Netzwerk „Wahlalter 16“ des Landesjugendrings betonte, das Wahlrecht sei ein so elementares Grundrecht, dass vielmehr die Gegner begründen müssten, warum es vorenthalten werden solle.

Linke und Grüne sind für die Herabsetzung, die CDU dagegen. Die SPD-Fraktion ist uneins, schätzt die Chancen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aber auch gering ein.

Karin Schädler

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