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Berlin: Landowsky wird nicht sofort verklagt Ex–Bankchef setzt Verjährung aus

Die mutmaßlichen Schadensersatzforderungen der Bankgesellschaft Berlin gegenüber Klaus Landowsky können nicht mehr verjähren. Der ehemalige CDU-Fraktionschefs und Berlin-Hyp-Vorstand hat auf eine Verjährung verzichtet, indem er eine entsprechende Vereinbarung unterschrieb.

Die mutmaßlichen Schadensersatzforderungen der Bankgesellschaft Berlin gegenüber Klaus Landowsky können nicht mehr verjähren. Der ehemalige CDU-Fraktionschefs und Berlin-Hyp-Vorstand hat auf eine Verjährung verzichtet, indem er eine entsprechende Vereinbarung unterschrieb. Das bestätigte er dem Tagesspiegel. Hätte Landowsky dies abgelehnt, wäre er sofort verklagt worden. Denn die fünfjährige Frist, nach der Ansprüche auf Schadensersatz verjähren, läuft in diesen Tagen ab.

Der freiwillige Verzicht auf die Verjährung bedeutet aber nicht, dass keine Klage zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden kann. Im Gegenteil, die hochbezahlten Rechtsanwälte der Bank hoffen nach Einschätzung von Juristen, von der Arbeit der Staatsanwaltschaft zu profitieren. Diese hatte im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen wegen mutmaßlicher Untreue sowie Kapitalanlagebetrugs Beweismittel beschlagnahmt, die auch Grundlage für zivilrechtliche Klagen werden könnten.

Neben Landowsky erhielten elf einstige Bankmanager und Aufsichtsräte, darunter Ex-Konzernchef Wolfgang Rupf, Verzichtserklärungen auf die Verjährung. Von ihnen verlangt die Bank allein im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verschiebung von Immobilien aus dem Aubis-Imperium einen Schadensersatz von 25 Millionen Euro. Die Mehrheit der Betroffenen habe die Vereinbarung unterschrieben, hieß es in Bankenkreisen, die anderen seien auf Schadensersatz verklagt worden. Landowsky ist siegessicher: „Ich bin weder zivil- noch strafrechtlich angreifbar.“ Daher habe er keine Bedenken gegen die Vereinbarung gehabt. ball

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