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Berlin: „Landser“-Prozess: Freisprüche gefordert

Verteidiger sehen Nazi-Band nicht als kriminelle Vereinigung

Im Prozess gegen die drei Mitglieder der rechtsextremen Rockband „Landser“ haben die Verteidiger allesamt Freisprüche gefordert. Nach nur einer Stunde hatten die Anwälte aus ihrer Sicht den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung widerlegt. „Es war eine Musikgruppe, vielleicht eine Bande, aber keine kriminelle Vereinigung“, sagte Arnold Wendorff, der den „Landser“Sänger Michael R. vertritt. Die Bundesanwaltschaft hatte für Michael R. dreieinhalb Jahre Haft gefordert. André M. soll für zweieinhalb Jahre hinter Gitter, Christian W. zwei Jahre und drei Monate. Der Verteidiger von Christian W., Jörn Förster, stellte sogar einen Vergleich mit der Roten Armee Fraktion und der Stasi an – um dann festzustellen, dass die Rockband „nicht annähernd ein Maß der Konspiration erreicht“ habe, das „über das normale Maß bei Straftaten hinausgeht“. Förster meinte allerdings, die Texte der „Landser“-Songs propagierten Hass auf Ausländer, Juden, Linke und Demokraten, außerdem riefen sie zu Gewalttaten auf. Dennoch könne es in diesem Verfahren „nicht um moralische Aspekte gehen“. Das Kammergericht will am 22. Dezember das Urteil verkünden. fan

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