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Berlin: Laut Innensenator wird zurzeit nur noch am Tag geblitzt- Überwachung durch private Kräfte sei nicht möglich

Verwirrung um die Radarkontrollen der Berliner Polizei: Aus einer Stellungnahme des Innensenators gegenüber dem Hauptausschuss geht hervor, dass zurzeit zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Regel keine Radarkontrollen stattfinden - dies wird aber von der Berliner Polizei energisch bestritten. In der Nacht gibt es immer wieder besonders schwere Verkehrsunfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Verwirrung um die Radarkontrollen der Berliner Polizei: Aus einer Stellungnahme des Innensenators gegenüber dem Hauptausschuss geht hervor, dass zurzeit zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Regel keine Radarkontrollen stattfinden - dies wird aber von der Berliner Polizei energisch bestritten. In der Nacht gibt es immer wieder besonders schwere Verkehrsunfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit. In der Stellungnahme des Innensenators heißt es weiter, dass Schutzpolizisten nur dann für die Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz kämen, wenn "die sonstige Einsatzlage es zulässt." Normalerweise werden die Blitzgeräte von Polizeikräften im Sicherheits- und Ordnungsdienst bedient. Berlinweit sind hier 104 Stellen vorgesehen, allerdings haben diese Ordnungshüter neben den Radarkontrollen noch zahlreiche andere Aufgaben in der Verkehrsüberwachung. Für die Kontrollen stehen in der Stadt zurzeit insgesamt 18 Radar- und 22 Lasergeschwindigkeitsmesser zur Verfügung, die im vergangenen Jahr insgesamt fast 20 000 Stunden an den Straßen standen.

Von Seiten der Polizei wird allerdings bestritten, dass es nach 22 Uhr keine Geschwindigkeitskontrollen mehr gebe. Zwar konzentriere man die Kräfte eher auf den Tag, da hier das Verkehrsaufkommen und Unfallrisiko wesentlich größer seien. In der Nacht seien die Kontrollen zwar intern anders organisiert, fänden aber trotzdem statt.

Der Hauptausschuss wollte vom Innensenator ursprünglich wissen, inwiefern die Radarkontrollen zukünftig ausgelagert werden könnten - nach dem Vorbild der Parkraumüberwachung würden dann nicht mehr Polizeibeamte, sondern beispielsweise Angestellte eines privaten Unternehmens die Radar- und Lasergeräte bedienen, mit denen Raser überführt werden. Innensenator Werthebach (CDU) erteilte dieser Idee allerdings eine Absage: Bei den Geschwindigkeitsprüfungen handle es sich um eine "hoheitliche, direkt der Polizeibehörde zugeuf brun04wiesene Aufgabe", die aus rechtlichen Gründen nur von Beamten übernommen werden dürfe.

jom

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