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Berlin: Lebenslang für Mord an Ehepaar

Auf eine Bluttat im Rausch hatte sich Oliver A. berufen und wie in früheren Prozessen auf Strafrabatt gehofft.

Auf eine Bluttat im Rausch hatte sich Oliver A. berufen und wie in früheren Prozessen auf Strafrabatt gehofft. Damit aber ist es aus Sicht der 29. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts vorbei. Oliver A., der in Weißensee ein Ehepaar niedergestochen hatte, wurde gestern des Mordes schuldig gesprochen. Die Richter verhängten eine lebenslange Haftstrafe und ordneten auch die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Gesellschaft müsse vor dem Mann geschützt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Angelika Dietrich.

Oliver A., Sohn einer Deutschen und eines Kongolesen, hörte das Urteil regungslos. So war es auch im ersten Prozess um den Mord im Villenviertel. Vor zwei Jahren kam A. mit 14 Jahren Haft wegen zweifachen Totschlags davon. Damals befanden andere Richter, dass er unter Alkohol und Drogen stand, deshalb vermindert schuldfähig gewesen sei. Ein Urteil, das bei vielen auf Unverständnis stieß. Ein Urteil, das vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht standhielt.

Der angelernte Schlosser sei in das ihm völlig fremde Haus eingestiegen, um Geld zu stehlen, hieß es nun. Als er entdeckt wurde, sei ihm bewusst geworden, dass er unter Bewährung stand. „Er wollte eine neue Haft vermeiden“, sagte die Richterin. „Er tötete, um nicht ertappt zu werden.“ Es sei ein Verdeckungsmord gewesen, bei dem der Angeklagte Wut und Aggressionen freien Lauf ließ.

An einem frühen Sonnabendmorgen im August 2002 war Oliver A. nach einer Party-Nacht in das Haus der ihm völlig unbekannten Familie eingestiegen. Dort stach er nach seiner Entdeckung zunächst die 42-jährige Bärbel R. nieder. Um fliehen zu können, tötete er kurz darauf deren 63-jährigen Ehemann Günter R. Der ehemalige Bauunternehmer starb noch am Tatort, die Frau nach Koma drei Monate später.

Oliver A. habe gewusst, dass er unter Alkohol zu Straftaten neige, sagte die Richterin. Mit 25 hatte er im Vollrausch einen Zechkumpanen erschlagen. Nach drei Jahren im Maßregelvollzug und einer Alkohol-Therapie kam er auf Bewährung frei. Jede neue Therapie sei sinnlos, stand für das Gericht nun fest. K. G.

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