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Der Labrador Retriever wird für gewöhnlich gerne als Rettungshund eingesetzt. In der Stadt scheint er allerdings eher zu den beißfreudigeren Zeitgenossen zu gehören. 17 Menschen und fünf Hunde wurden von ihm 2011 verletzt oder gefährlich bedrängt.

© dapd

Leinen- und Tütenzwang: Neues Hundegesetz in Berlin

Der Senat verabschiedet ein neues Hundegesetz: Leinen und Tütchen sind Pflicht – aber mit Ausnahmen. Den jahrelangen „Bello-Dialog“ von Justizsenator Heilmann nennt die Opposition einen „Marketing-Gag“.

Gute Zeiten für Hundetrainer, Halsband-Verkäufer und Plastiktütchen-Hersteller: Der Berliner Senat hat am Dienstag das neue Hundegesetz verabschiedet. Das sieht unter anderem vor, dass in Berlin künftig eine generelle Leinenpflicht gilt – es sei denn, die Halterin oder der Halter haben einen Hundeführerschein, offiziell „Sachkundenachweis“ genannt. Außerdem müssen Herrchen und Frauchen künftig genug „Kotbeutel“ dabei haben, wenn sie Gassi gehen. Das Land finanziere jedem Bezirk zwei zusätzliche Stellen, um das zu kontrollieren, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) nach der Senatssitzung. Im Gegenzug soll es mehr Hundeauslaufgebiete geben, in denen Tiere sich ohne Leine austoben dürfen.

Knapp drei Jahre lang hat Heilmann sich mit dem emotional aufgeladenen Thema beschäftigt und über den „Bello-Dialog“ Meinungen und Vorschläge von Hundehaltern wie Gegnern der Tierhaltung in der Stadt gesammelt, um möglichst vielen Betroffenen gerecht zu werden, wie er sagt. Zu keinem anderen Thema habe er in seiner Amtszeit so viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung bekommen wie zu diesem. Ziel sei es gewesen, Lösungen für Probleme wie Biss-Attacken und Kot-Haufen mit dem Tierschutz in Einklang zu bringen.

Gesetz soll "frühestens 2016" kommen

Nun muss das Gesetz noch vom Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, Heilmann erwartet aber keine Widerstände. Da für das neue Hundegesetz mehrere rechtliche Änderungen nötig sind, werden die neuen Regelungen in Gänze „frühestens 2016“ in Kraft treten, sagte der Senator. Einzelne Vorschriften wie die Pflicht zum Mitführen von Plastiktüten für die Hinterlassenschaft der Hunde dürften aber wohl schon in Kürze gelten.

Die Grünen-Tierschutzpolitikerin Claudia Hämmerling kritisierte am Dienstag vor allem das Beteiligungsverfahren am Hundegesetz als „Marketing-Gag“ des Justizsenators. Die nach ihren Worten zentrale Forderung des Bello-Dialogs nach einer obligatorischen Sachkundeprüfung für ausnahmslos alle Hundehalter sowie weitere Forderungen berücksichtige das Gesetz nicht.

Den von Heilmann vorgestellten Eckpunkten des neuen Gesetzes zufolge gilt künftig als „sachkundig“ im Umgang mit Hunden, wer eine Schulung bei einem Hundetrainer oder einem Tierarzt absolviert hat. Freigestellt von den Prüfungen wird allerdings, wer in letzter Zeit mindestens drei Jahre lang einen Hund hatte, ohne dass es zu offiziell registrierten Problemen kam. Auch Tierärzte, Diensthundeführer, Jäger und Hundezüchter gelten per se als sachkundig. Den Nachweis gibt es für eine Schutzgebühr von fünf bis zehn Euro beim Ordnungsamt.

Vier Rassen gelten als "gefährliche Hunde"

Aber auch mit Sachkundenachweis gilt in Zukunft: In Parks und Grünanlagen sowie in öffentlichen Treppenhäusern müssen die Tiere weiterhin angeleint bleiben. Wer einem Ordnungsamtsmitarbeiter mit Hund, aber ohne Leine und Sachkundenachweis in die Arme läuft, muss mit Bußgeldern von 30 Euro oder mehr rechnen. Sollten sich Hundebesitzer den Anweisungen der Bezirksmitarbeiter widersetzen, sind die gehalten, die Polizei zur Unterstützung zu rufen, wie Heilmann sagt.

Gut 98 000 Hunde sind nach Angaben der Verwaltung in Berlin registriert, sie leben bei knapp 95 000 Haltern. In den vergangenen Jahren gab es nach Auskunft der Verwaltung jährlich zwischen 600 und 700 Vorfälle, bei denen Menschen verletzt oder bedrohlich angesprungen wurden. Die Liste der sogenannten „gefährlichen Hunde“ wird künftig auf vier Rassen verkürzt: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Für sie gelten besondere Auflagen. Heilmann kündigt zudem die Einrichtung eines zentralen Hunderegisters an, das Berlins Hunde nach Rasse, Chipnummer, Halter und etwaigen Bissvorfällen erfasst. Bei der Suche nach zusätzlichen Hundeauslaufgebieten appelliert Heilmann an die Bezirke und den Liegenschaftsfonds, freie Grundstücke zu melden.

Einen Überblick über die bisherigen Hundeauslaufgebiete gibt es unter berliner-hundeauslaufgebiete.de.

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