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Berlin: Leistungsprinzip: Einer wird gewinnen

Berlins Beamte sollen künftig bei "herausragenden, besonderen Leistungen" mit einer Prämie oder Leistungszulage belohnt werden. Der Senat nahm gestern eine entsprechende Vorlage von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) zur Kenntnis.

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Berlins Beamte sollen künftig bei "herausragenden, besonderen Leistungen" mit einer Prämie oder Leistungszulage belohnt werden. Der Senat nahm gestern eine entsprechende Vorlage von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) zur Kenntnis. Das Konzept muss noch vom Rat der Bürgermeister beraten werden, eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses ist nicht erforderlich. Die Verordnung wird nach der amtlichen Bekanntgabe in Kraft treten. Joachim Jetschmann, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes in Berlin, begrüßte diese Regelung. "Es wird sich in der Praxis zeigen, ob die Umsetzung so erfolgen kann." Die Prämien und Zulagen sollen in den Personalhaushalt eingestellt werden.

Die Leistungsprämien werden laut Konzept nur für Bedienstete der Besoldungsordnung A 1 bis A 16 gelten. Von der Regelung ausgenommen sind leitende Staatsbeamte mit festen Grundgehältern laut Besoldungsgruppe B und Professoren, die in der Besoldungsgruppe C ein festes Gehalt beziehen. In der A-Gruppe liegen die Brutto-Grundgehälter zwischen 2400 und 8300 Mark. In Berlin gibt es 70 000 Beamte, von denen 55 000 nach der Besoldungsgruppe A vergütet werden. In den Genuss der Verordnung können allerdings nur zehn Prozent, also 5500 Beamte, kommen.

Laut Konzept kann eine Leistungsprämie als Einmalzahlung maximal bis zur Höhe des Grundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe gewährt werden. Für einen Polizeiobermeister zum Beispiel würde das eine Prämie von rund 3295 Mark bedeuten. Mit einer Zulage sollen dagegen Leistungen gewürdigt werden, die "über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbracht" wurden oder wenn damit gerechnet wird, dass diese Leistungen auch künftig zu erwarten sind. Die Zulage darf nicht mehr als sieben Prozent des Anfangsggrundgehalts der jeweiligen Gruppe betragen. Sie darf längstens ein Jahr gewährt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Prämie oder Zulage trifft die zuständige Dienstbehörde.

Zwiespältig waren am Dienstag die Reaktionen der Gewerkschaften. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) die Senatspläne erneut ablehnten, sprach sich die Verdi-Gewerkschaft ÖTV nicht grundsätzlich gegen Leistungsprämien im Öffentlichen Dienst aus. "Die Kriterien müssen allerdings transparent und nachvollziehbar sein, damit aus den Leistungsprämien keine Nasenprämien werden", sagte die ÖTV-Bezirksvorsitzende Susanne Stumpenhusen. Bei der Verteilung der Prämien müssten daher auch die Personalräte einbezogen werden. Außerdem dürften Leistungsprämien "nicht dazu dienen, die Grundvergütungen abzusenken".

Klaus Eisenreich, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), lehnte die Pläne dagegen ab. Insbesondere im Vollzugsdienst der Polizei, wo es auf Teamarbeit ankomme, seien Leistungsprämien kein Motivationsanreiz, sagte Eisenreich. "Sie stören nur den Arbeitsfrieden." Der GdP-Sprecher verwies auf die negativen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Dort seien die Gelder "nach dem Gießkannenprinzip" auf gesamte Dienstschichten verteilt worden. Nach massiven Protesten wurde die Prämienregelung inzwischen wieder zurückgezogen.

Als "verlogen" bezeichnete der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Ulrich Thöne, die Senatspläne. Mit den Leistungsprämien werde nicht mehr Geld "ins Spiel gebracht". Über Leistungsprämien könne man erst sprechen, wenn die Grundlagen dafür geschaffen seien: "Lehrern im Osten wird die selbe Leistung immer noch für weniger Geld abverlangt. Wer von denen für seine Leistung prämiert wird und am Ende netto weniger hat als sein Westkollege, wird sicher nicht zusätzlich motiviert", sagte Thöne. Statt das Arbeitsklima an den Schulen dadurch weiter zu verschlechtern, forderte der Berliner GEW-Chef, Lehrer, die sich besonders stark engagieren, durch Arbeitszeitverkürzungen zu entlasten.

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