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Berlin: Lernen im Urlaub: Kosten steuerlich absetzbar

Kosten für Sprachkurse sowie für Anreise und Unterkunft können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten zur beruflichen Fortbildung oder als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Kursgebühren lassen sich in unbegrenzter Höhe absetzen, solange dem Finanzamt der Nachweis vorliegt, dass die Sprachkenntnisse im ausgeübten Beruf erforderlich sind; eine Bescheinigung des Arbeitgebers reicht in diesem Fall aus.

Kosten für Sprachkurse sowie für Anreise und Unterkunft können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten zur beruflichen Fortbildung oder als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Kursgebühren lassen sich in unbegrenzter Höhe absetzen, solange dem Finanzamt der Nachweis vorliegt, dass die Sprachkenntnisse im ausgeübten Beruf erforderlich sind; eine Bescheinigung des Arbeitgebers reicht in diesem Fall aus. Sprachkurse sind außerdem auch dann steuerlich absetzbar, wenn sie mit einem Privaturlaub gekoppelt werden; der Sprachkurs muss sechs Unterrichtsstunden pro Tag umfassen – private Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Unter Ausbildungskosten lassen sich bis zu 900 Euro jährlich für Sprachkurse als Sonderausgaben absetzen. Weitere Infos: www.sprachreisen-ratgeber.de aka

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