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Berlin: Lernen und arbeiten in der U-Haft Der Schläger Sawis J. sitzt

vorerst in der Jugendstrafanstalt

Der 16jährige mutmaßliche Serientäter Sawis J., der am vergangenen Freitag fünf Lehrer der Gustav-Heinemann-Oberschule in Marienfelde verprügelte, ist weiter in Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Kieferngrund. Wie es mit ihm weitergeht, ist vorerst unklar – über das laufende Verfahren dürfen die Behörden keine Auskunft geben.

Allgemein gilt nach Auskunft von Justiz-Sprecherin Andrea Boehnke: U-Häftlinge, die weniger als zehn Jahre zur Schule gegangen sind, haben Schulpflicht. Das ist bei Sawis J. offenbar der Fall. Alle anderen müssen arbeiten. In den ersten Tagen fänden vor allem Gespräche statt. Die Gefangenen würden nach drei Tagen meist von sich aus „fragen, ob sie etwas tun dürfen“.

In der Jugendstrafanstalt können sie im Garten- und Landschaftsbau, in einem Malerei- oder Tischlereibetrieb arbeiten. Auch eine Kfz-Werkstatt ist vorhanden, wo Häftlinge eine Lehre machen können, U-Häftlinge aber nicht. Bei ihnen ist der Aufenthalt streng beschränkt. Die Dauer der Untersuchungshaft muss bei Jugendlichen auf das absolute Minimum reduziert werden, längstens kann sie sechs Monate dauern. Alle anderen erzieherischen Maßnahmen haben Vorrang. Das will das Strafrecht so. tabu

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